Wartung & Co.
Betriebskosten: Wer zahlt die Hausbetreuung?
Die Hausbetreuer kümmern sich regelmäßig darum, dass es im Gebäude ordentlich ist. Doch wer muss für diese Kosten aufkommen? Die Mieterhilfe der Stadt Wien kennt sich bei der Betriebskostenabrechnung aus.
Grundsätzlich können Vermieter hier die „angemessenen Kosten der Hausbetreuung“ verrechnen und auf Mieter überwälzen. Inhaltlich versteht man unter den Hausbetreuungskosten die Reinigung und Wartung aller allgemeinen Räume des Hauses, die von allen oder mehreren Bewohnern benützt werden können. Übrigens: Auch die winterliche Schneeräumung und Streuung fällt unter diesen Begriff.
Der Höhe nach handelt es sich bei dieser Position um das den Hausbesorgern zustehende Entgelt (samt Auslagenersatz und der Abfertigung im Falle der Pensionierung). Gibt es keine Hausbesorger mehr, dann dürfen die angemessenen Kosten der Hausbetreuung, die in der Regel ein beauftragtes Unternehmen durchführt, verrechnet werden. Was angemessen ist, entscheidet im Streitfall die Schlichtungsstelle oder das Gericht. Führen Vermieter die Hausbetreuung selbst durch, so darf ein fiktives, angemessenes Entgelt dafür verlangt werden. Tipp: Verwenden Sie den kostenlosen Online-Betriebskostenrechner auf mieterhilfe.at
Mit dieser unbürokratischen Hilfestellung lässt sich rasch feststellen, ob sich ein „Fehler“ in die Betriebskostenabrechnung eingeschlichen hat. Sollten dazu Fragen sein oder Hilfe benötigt werden, stehen die Experten der Mieterhilfe der Stadt Wien kostenlos, telefonisch oder persönlich gerne zur Verfügung.
Kronen Zeitung
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