Energie Steiermark

Klausel illegal: Stromkunden bekommen Geld zurück

Steiermark
03.05.2021 09:34

Kunden der Energie Steiermark bekommen Geld zurück. Darauf haben sich der steirische Energieversorger und der Konsumentenschutz geeinigt. Zuvor hatte der OGH eine Preisanpassungsklausel für unzulässig erklärt.

Das Höchstgericht hatte im Herbst 2019 eine Preisanpassungsklausel der EVN aufgehoben - sie ermöglichte es, Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen. Die Klausel war auch von der Energie Steiermark verwendet worden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) forderte daher eoie Rückzahlung der auf Grundlage der gesetzwidrigen Klausel erfolgten Preiserhöhungen.

„Wir haben mit der Energie Steiermark eine konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die lange Rechtstreitigkeiten vermeidet“, sagt Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. Alle Betroffenen erhalten für die Preiserhöhung vom 1. Jänner 2019 Geld zurück.

Rückzahlung von rund 42 Euro
Sie bekommen abhängig vom Verbrauch eine Gutschrift auf ihrem Bankkonto oder ihrer nächsten Rechnung. Dafür ist eine kostenlose Anmeldung beim VKI bis spätestens 18. Juli notwendig. Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können in der Regel mit einer Kompensation von rund 42 Euro rechnen.

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