Perfides Vorgehen

Senioren als Opfer von falscher Krankenschwester

Wien
17.02.2021 06:01

Sie haben einen mühsamen Weg auf sich genommen. Sie kamen mit Gehstöcken, Rollatoren, auf Enkel gestützt. Aber sie sind da im Wiener Landesgericht. Und erkennen großteils die falsche „Krankenschwester“, die als Angeklagte dasitzt, und sich als Mitarbeiterin der Pensionsversicherung ausgab - aber eine Diebin war.

Der Modus Operandi, wie es die Staatsanwältin nennt, war immer derselbe: Der Herr „Doktor“ käme von der Pensionsversicherung (PVA) und hätte gute Nachrichten. Etwa, dass das Pflegegeld erhöht wird, freilich nach vorheriger Untersuchung, die die begleitende „Krankenschwester“ vornahm. Während er sich auf die Suche nach Schmuck und Geld begab. Wobei - er musste nicht lange suchen. Denn das Versprechen, sofort 250 Euro in bar auszahlen zu können, aber leider nur einen 500-Euro-Schein mitzuhaben - „Sie können doch sicher rausgeben?“ - führte ihn zum Geld.

Schließlich stattete das Duo den betagten Herrschaften den widerlichen Besuch immer rund um den Monatsanfang ab. Die Senioren hatten da die meist kleine Rente eben von der Bank geholt

Falscher Arzt starb in U-Haft
Vor Gericht in Wien saß aber nur die 50-jährige Frau. Der falsche Arzt, ihr Lebensgefährte, war in U-Haft gestorben. Und nicht nur sie, so der Verteidiger, hätte ihn begleitet, sondern auch andere Geliebte.

Fast 120.000 Euro Schaden
Tatsächlich erkennen die durchwegs sehr betagten Opfer die Frau nicht immer. Aber sie erinnerten sich gut daran, dass sie sich etwa in Bauchlage auf das Bett legen mussten, Pullover oder Blusen „raufgeschoben wurden, dass ich mich nicht bewegen konnte“. Und während „Herr Doktor“ noch ein weiteres „Gerät für die Untersuchung holen musste“, war auch die „Krankenschwester“ weg. Und das Geld. Und der Schmuck. Schaden in Summe: Fast 120.000 Euro!

Aufgeflogen war das Duo durch einen Nachbarn einer Dame, dem schon im Bus die Kontaktaufnahme „komisch“ vorkam. Die darauffolgende Handy-Ortung der Täter stimmte in vielen Fällen mit jenen der Opfer überein. Auf Schadenswiedergutmachung wird verzichtet: „Ach, nein, ich hab es schon verschmerzt. Sie kann eh nix zahlen“, sagt etwa ein Wiener (91). Urteil: Zwei Jahre Haft.

Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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