Zwei Frauen hatten im Frühjahr 2020 Vorwürfe betreffen dem Straftatbestand der Vergewaltigung und des Missbrauches laut gemacht. Doch nach elf Monate langen Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft Salzburg das Ermittlungsverfahren gegen den international bekannten Profi-Sportler ein.
Es habe Widersprüche gegeben, eine Verurteilung sei unrealistisch, hieß es in der Begründung. Dagegen gingen die Salzburger Anwälte der beiden Frauen jeweils mit einem Antrag auf Fortführung der Ermittlungen vor.
Sportler ist laut Anwalt „erleichtert“
Diese zwei Anträge habe nun ein Richter-Senat des Landesgerichtes Salzburg nach einer rechtlichen Prüfung abgewiesen, informiert Sprecher Peter Egger die „Krone“: Ein Antrag war unzulässig, da bei Jugend-Straftaten dem Gesetz nach keine Fortführung von bereits eingestellten Ermittlungen möglich ist. Beim zweiten ortete „der Senat keine Bedenken gegen die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft“. Damit ist die Einstellung des Strafverfahrens rechtskräftig. „Mein Mandant ist darüber erleichtert“, sagt Verteidiger Kurt Jelinek.
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