Lockdown in Frankreich

Datenschützer verurteilen Überwachung per Drohne

Web
15.01.2021 05:57

Die Datenschutzbehörde CNIL wirft dem Innenministerium in Frankreich Rechtsverstöße bei der Kontrolle der Corona-Einschränkungen vor. Nach mehrmonatigen Ermittlungen kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Drohnen zu diesem Zweck illegal war. Demzufolge produzierten die von der Polizei eingesetzten Drohnen Bildmaterial, auf dem Personen leicht identifiziert werden konnten. Dies sei ein Verstoß gegen heimische Datenschutzvorgaben, so CNIL.

Die Datenschutzbehörde kritisierte am Donnerstag außerdem, dass die Bevölkerung über die Nutzung der Drohnen zu keinem Zeitpunkt ordnungsgemäß aufgeklärt worden sei. CNIL sprach gegenüber dem Innenministerium eine Ermahnung aus, wonach dieses sich an die Gesetze zu halten habe. Die Polizei hatte die unbemannten Fluggeräte genutzt, um sich einen Überblick über Demonstrationen zu verschaffen und sicherzustellen, dass die Bürger sich an die Lockdown-Bestimmungen halten.

Die Datenschutzbehörde hatte ihre Ermittlungen bereits im Mai vorigen Jahres begonnen. Sie hielt dem Ministerium damals vor, keine Schutzfilter zu nutzen, die Gesichter unkenntlich machen. Daraufhin erklärte das Ministerium, solche Filter installiert zu haben. Der Behörde genügt das aber nicht. Sie moniert das Vorgehen weiterhin, da ihrer Einschätzung nach die Schutzfilter deaktiviert werden können.

Der Einsatz von mit Kameras bestückten Drohnen durch die Polizei ist vom höchsten Verwaltungsgericht Frankreichs bereits verboten worden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gebe. Mehr Möglichkeiten der Überwachung soll das geplante Sicherheitsgesetz bringen, das allerdings auf Widerstand stößt. Bei Protesten gegen das Vorhaben in Paris kam es Anfang Dezember zu gewaltsamen Ausschreitungen.

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