„Krone“ hat Entwurf

Harter Lockdown kommt: Das steht in der Verordnung

Österreich
14.11.2020 11:57

Nun ist es fix: Die Bundesregierung verschärft die bereits geltenden Corona-Maßnahmen massiv. Der „Krone“ liegt der Verordnungsentwurf vor, der auch mit den Ländern und Sozialpartnern abgestimmt wird und von Dienstag, 17. November, bis einschließlich 6. Dezember gelten wird. Wie schon im März kommt das Land damit wieder (fast) komplett zum Erliegen.

Der am 2. November in Kraft getretene Teil-Lockdown hat bislang nicht zur erhofften deutlichen Reduktion der Corona-Infektionszahlen geführt. Am Samstagnachmittag schritten daher - wie schon im Frühjahr - Bundeskanzler Sebastian Kurz, Innenminister Karl Nehammer (beide ÖVP) sowie Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Vizekanzler Werner Kogler (beide Grüne) zur Pressekonferenz, um die neuen, verschärften Maßnahmen in Österreich vorzustellen.

Lockdown wie im März
Der Verordnungsentwurf, der der „Krone“ vorliegt, hat es in sich: Mit wenigen Ausnahmen muss nun neben dem Gastronomie- und Freizeitbereich auch der Handel seine Pforten schließen. Schulen stellen auf Fernunterricht um, wo möglich soll auf Home-Office umgesattelt werden. Außerdem treten verschärfte Ausgangsbeschränkungen in Kraft, die auch tagsüber gelten.


Die wichtigsten Punkte:

Ausgangsbeschränkungen: Mit der neuen Regelung dürfen die eigenen vier Wände nur noch aus fünf wichtigen Gründen verlassen werden: bei Gefahr für Leib und Leben, zur Betreuung Angehöriger, zur Deckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (Einkaufen, Kontakt mit dem Lebenspartner etc.), für berufliche Zwecke sowie zur körperlichen und psychischen Erholung.

Damit ist auch das Treffen von Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, nur noch mit triftigem Grund erlaubt. Weiterhin gilt ein Mindestabstand von einem Meter im Freien sowie in der Öffentlichkeit die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.

Handel: Wie im Frühjahr wird alles geschlossen, was nicht der Grundversorgung dient. Offen bleiben Apotheken, Drogerien, Lebensmittel-, Tierfutter-, Medizinprodukte- und Agrarhandel, Trafiken und Tankstellen. Auch Banken, Post, Fleischer, Bäcker und Putzereien werden nicht geschlossen.

Dienstleister: Ein Betretungsverbot für Kundenbereiche ist nun fix. Zusperren müssen Friseure, Kosmetiker, Fußpfleger usw. Installateure, Elektriker usw. werden zumindest notwendige Dienste ausüben dürfen.

Brauchtum und Religion: Kirchen, Gotteshäuser und Friedhöfe bleiben für Gläubige offen. Messen sollen nur digital stattfinden. Krampusläufe und Nikolausfeiern sind damit unwahrscheinlich.

Sport: Sämtliche Sportanlagen für Amateure werden gesperrt, auch jene, bei denen es nicht zu Körperkontakt kommt. Alle Kontaktsportarten im Freizeitbereich sind untersagt, etwa auch Fußball. Individual- und Freizeitsport im Freien bleibt erlaubt, sofern es dabei zu keinem Körperkontakt kommt. Der Profi-Bereich bleibt aufrecht.

Schulen bekommen eigene Verordnung
Nicht enthalten in diesem Entwurf ist der Schulbereich, der vom Bildungsministerium mit einer eigenen Verordnung geregelt werden soll. Diese liegt zwar noch nicht vor, es soll laut Regierungskreisen aber schon fix sein, dass alle Schulen ebenfalls bis inklusive 6. Dezember auf Fernunterricht umstellen und es nur für den Notfall eine Betreuung (und keinen Unterricht) vor Ort geben wird. Auch die Kindergärten dürften großteils schließen.

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