1. LANDESLIGA
Diesmal geht es um einen Salzburger, der am 4. April – also in der Lockdown-Zeit – auf einer Parkbank saß und, offenbar zu nahe, ein Gespräch mit einer Bekannten führte. Polizisten sahen dies, ein Bescheid der Bezirkshauptmannschaft mit 100 Euro Strafe folgte Ende Mai. Dagegen legte der Mann Beschwerde ein: Sowohl er als auch seine Freundin hätten damals eine FFP2-Maske getragen und den Abstand eingehalten. Da die Covid-Verordnung großteils gesetzeswidrig war, hob das Landesverwaltungsgericht den Strafbescheid auf.
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