Um Mitternacht ist die Reisewarnung für Kroatien in Kraft getreten. Die neuesten Entwicklungen führten auch bei vielen Tirolern zu großer Unsicherheit. Die Arbeiterkammer gibt Tipps und zeigt auf, welche Rechte die Urlauber nun haben.
Wie bei allen Risikoländern muss bei der Einreise nach Österreich ein negativer PCR-Test (der nicht älter als 72 Stunden ist) vorgelegt werden, andernfalls muss dieser Test binnen 48 Stunden im Inland nachgeholt werden. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Quarantäne vorgesehen, so die Experten der AK Tirol.
Wer ins Ausland reist, solle in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen eine Registrierung beim Außenministerium vornehmen, „damit man im Bedarfsfall leichter informiert werden kann.“
Pauschalreisen vs. Einzelbuchungen
Welche Rechte haben Urlauber? Ausschlaggebend ist in Zeiten wie diesen, wie die Reise gebucht wurde. Pauschalreisen seien wesentlich einfacher als Einzelbuchungen zu behandeln, „denn alle inkludierten Leistungen wie Flug, Hotel usw. bilden eine Einheit. Man hat nur einen Vertragspartner für alle Leistungen, Rechtsstreitigkeiten kann man an einem Gerichtsstand in Österreich austragen.“ Das Recht zur kostenlosen Stornierung bei außergewöhnlichen Umständen wie der aktuellen Lage sei EU-weit einheitlich gesetzlich geregelt.
Wenn die Pauschalreise in Österreich beginnt, gelten auch alle Reisebeschränkungen in und aus Österreich als Stornierungsgrund. „Hierunter fallen etwa die aktuellen Reisebeschränkungen für Kroatien. Eine kurzfristige kostenlose Stornierung einer Reise ist in Anbetracht der Reisewarnungen also möglich“, wissen die AK-Experten.
Bei Individualbuchungen (Nur-Flug-Ticket, Nur-Hotel-Buchung) zähle in rechtlicher Hinsicht jedes einzelne Reisesegment für sich. „Für Hotelbuchungen etwa gilt das Recht des Staates, in dem sich das Hotel befindet.“
Weitere Informationen unter: 0800/225522-1818, konsument@ak-tirol.com oder auf der AK-Tirol-Webseite.
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