Arbeiterkammer warnt:

Jede dritte Bewertung im Internet ist gefälscht

Digital
15.07.2020 12:41

Was User oft im Gefühl haben, hat die Arbeiterkammer (AK) nun mit einer Studie untermauert: Bewertungen im Netz sind oft alles andere als objektiv. Viele sind gefälscht, gekauft von Unternehmen. Dazu gibt es oft rechtliche Probleme, warnte die AK - etwa mit Persönlichkeitsrechten.

Zahlt ein Unternehmen für die attraktive Hervorhebung oder Reihung seines Produkts oder Profils, muss der Betreiber einer Bewertungsplattform das kennzeichnen. Laut AK passiert das nicht immer. Mehr Transparenz verspricht eine EU-Regelung ab Ende Mai 2022. Plattformen müssen dann informieren, ob und mit welchen Prüfmechanismen sie kontrollieren, dass Bewertungen von echten Käufern sind.

Vorsicht bei Bewertung von Personen
Aufpassen muss man bei einer Bewertung, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Denn auch Einzelpersonen wie Lehrer, Autofahrer oder Vermieter und Mieter werden beurteilt. Die Frage ist zunächst, ob sich jemand überhaupt beurteilen lassen muss. Außerdem können unbedachte, untergriffige oder übertriebene Bewertungen Abmahnschreiben von Rechtsanwälten und sogar Gerichtsverfahren nach sich ziehen.

Jede dritte Bewertung im Internet gefälscht
Die AK betonte unter Berufung auf eine von ihr beauftragte Studie, dass Bewertungen oft gefakt sind. Schätzungen zufolge ist jede dritte Bewertung im Internet gefälscht. Der Kauf von gefälschten Bewertungen sei zwar rechtswidrig, aber schwer nachzuweisen. Die verantwortlichen Agenturen hätten ihren Sitz oft außerhalb der EU. Gesponserte Produkte oder Dienstleistungen müssen Betreiber einer Bewertungsplattform als solche kennzeichnen.

Umgekehrt muss der Betreiber einer Plattform laut AK eine negative Bewertung auf Wunsch eines Unternehmens nicht ohne Weiteres sofort löschen, sondern nur dann, wenn die Bewertung einen leicht erkennbaren rechtswidrigen - zum Beispiel beleidigenden oder tatsachenwidrigen - Inhalt hat. Nutzer schließen mit dem Plattformbetreiber bei der Registrierung einen Nutzungsvertrag ab. Gestützt auf dieses „virtuelle Hausrecht“ kann der Plattformbetreiber auch von sich aus Bewertungen löschen, wenn sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.

Die AK riet, bei Bewertungen immer sachlich zu bleiben und nichts dazu zu erfinden. Kunden würden immer wieder von Erfahrungen mit Bewertungsplattformen berichten: „Ich habe auf Google bewertet, der Inhaber hat mir darauf mit dem Anwalt gedroht.“

Tipps der AK für den Umgang mit Bewertungen:

  • Wow, sehr attraktiv: Lassen Sie sich durch hervorgehobene Texte für „Premium-Mitglieder“ oder „empfohlene Produkte“ nicht in die Irre führen. Bezahlte Inhalte, die prominent angezeigt werden, müssten als Werbung gekennzeichnet sein.
  • Sachlich bleiben: Bleiben Sie bei Bewertungen ehrlich, und schreiben Sie nicht aus der ersten Emotion heraus. Gerade bei Personen (etwa Ärzten und Professionisten) ist Vorsicht geboten, um nicht vorschnell deren Ehre und wirtschaftlichen Ruf zu diskreditieren.
  • Kühler Kopf bei Abmahnung: Erhalten Sie eine teure Abmahnung durch eine Rechtsanwaltskanzlei, klaren Kopf behalten. Sachliche Kritik ist erlaubt. Stellt sich aber Ihre Bewertung als rechtswidrig heraus, löschen Sie sie und geben eventuell eine Unterlassungserklärung ab, um eine Klage abzuwenden. AK und Internet Ombudsmann helfen gerne.
  • Urteil über Sie: Sie sind selbst bewertet worden? Prüfen Sie, ob Ihre Daten vom Betreiber der Bewertungsplattform rechtmäßig verarbeitet werden. Möglicherweise können Sie einer Verarbeitung der eigenen Daten widersprechen.
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