Was User oft im Gefühl haben, hat die Arbeiterkammer (AK) nun mit einer Studie untermauert: Bewertungen im Netz sind oft alles andere als objektiv. Viele sind gefälscht, gekauft von Unternehmen. Dazu gibt es oft rechtliche Probleme, warnte die AK - etwa mit Persönlichkeitsrechten.
Zahlt ein Unternehmen für die attraktive Hervorhebung oder Reihung seines Produkts oder Profils, muss der Betreiber einer Bewertungsplattform das kennzeichnen. Laut AK passiert das nicht immer. Mehr Transparenz verspricht eine EU-Regelung ab Ende Mai 2022. Plattformen müssen dann informieren, ob und mit welchen Prüfmechanismen sie kontrollieren, dass Bewertungen von echten Käufern sind.
Vorsicht bei Bewertung von Personen
Aufpassen muss man bei einer Bewertung, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Denn auch Einzelpersonen wie Lehrer, Autofahrer oder Vermieter und Mieter werden beurteilt. Die Frage ist zunächst, ob sich jemand überhaupt beurteilen lassen muss. Außerdem können unbedachte, untergriffige oder übertriebene Bewertungen Abmahnschreiben von Rechtsanwälten und sogar Gerichtsverfahren nach sich ziehen.
Jede dritte Bewertung im Internet gefälscht
Die AK betonte unter Berufung auf eine von ihr beauftragte Studie, dass Bewertungen oft gefakt sind. Schätzungen zufolge ist jede dritte Bewertung im Internet gefälscht. Der Kauf von gefälschten Bewertungen sei zwar rechtswidrig, aber schwer nachzuweisen. Die verantwortlichen Agenturen hätten ihren Sitz oft außerhalb der EU. Gesponserte Produkte oder Dienstleistungen müssen Betreiber einer Bewertungsplattform als solche kennzeichnen.
Umgekehrt muss der Betreiber einer Plattform laut AK eine negative Bewertung auf Wunsch eines Unternehmens nicht ohne Weiteres sofort löschen, sondern nur dann, wenn die Bewertung einen leicht erkennbaren rechtswidrigen - zum Beispiel beleidigenden oder tatsachenwidrigen - Inhalt hat. Nutzer schließen mit dem Plattformbetreiber bei der Registrierung einen Nutzungsvertrag ab. Gestützt auf dieses „virtuelle Hausrecht“ kann der Plattformbetreiber auch von sich aus Bewertungen löschen, wenn sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.
Die AK riet, bei Bewertungen immer sachlich zu bleiben und nichts dazu zu erfinden. Kunden würden immer wieder von Erfahrungen mit Bewertungsplattformen berichten: „Ich habe auf Google bewertet, der Inhaber hat mir darauf mit dem Anwalt gedroht.“
Tipps der AK für den Umgang mit Bewertungen:
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