„Mst.“ oder „Mst.in“

Handwerksmeister können Titel vor dem Namen führen

Österreich
09.07.2020 12:47

Ob Hof- oder Medizinalrat, Doktor & Co. - Österreich war und ist ein Land der (Ehren-)Titel. Nun kommt eine weitere „Meisterleistung vor den Vorhang“. Denn mit der Novelle zur Gewerbeordnung, die vom Nationalrat beschlossen wurde, wird der handwerkliche Ausbildungsabschluss „Meister“ gleichwertig einem Bachelor-Abschluss und somit eintragungsfähig für offizielle Dokumente.

Geprüfte Meister dürfen künftig im Reisepass oder Führerschein „Mst.“ oder „Mst.in“ vor dem Namen führen, so die Wirtschaftskammer. „Die Ausbildung zum Meister und zur Meisterin ist eine hochwertige Ausbildung, die es auch verdient, sichtbar getragen zu werden“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP).

Im September 2018 wurde der Titel eines Handwerksmeisters im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) dem Niveau 6, gleichwertig einem Bachelor-Abschluss oder der Ingenieur-Qualifikation, zugeordnet.

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