Beschweren kostet

Behörde verlangt für Antwortschreiben 14,30 Euro

Niederösterreich
08.07.2020 12:00

Heftiges Kopfschütteln löst der Fall einer abgelehnten Beschwerde gegen Abholzungen im niederösterreichischen Bezirk Neunkirchen aus. Ein Pensionist (74) aus St. Corona protestierte per Mail bei der Bezirkshauptmannschaft, zurück kamen eine Stellungnahme vom Forstexperten - und ein Zahlschein. 14,30 Euro wären für die Auskunft fällig.

„Bitte, wer ist für die Naturzerstörung entlang des Großen Pestingbaches verantwortlich? Mit schwerem Gerät wurde die Aulandschaft zerstört, mitten in der Schonzeit für Vögel und Niederwild“, so schrieb Mitte Mai ein besorgter Bürger aus St. Corona am Wechsel an die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen. Zurück kam lediglich eine knappe Stellungnahme vom Sachverständigen - samt einem Zahlschein für die Gebühr in Höhe von 14,30 Euro.

„Mir wurde mitgeteilt, dass die Bäume morsch waren und daher eine Gefahr für die Allgemeinheit sind. Das kann aber nicht der Grund für die völlige Rodung sein. Für Zivilcourage bekommt man also bei uns eine Rechnung präsentiert“, so der empörte Akademiker.

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