Corona stellt vieles auf den Kopf - selbst das Raum-Zeit-Gefüge, wenn man Covid-19-Amtsbescheide liest. Sprösslinge in einem infizierten Kindergarten sollten scheinbar per „Zeitreise“ in Quarantäne. Weder Einzelfall noch Fehler!
Vorgeschichte: Am 2. Juni trat in einem Kindergarten im 2. Bezirk ein Verdachtsfall auf (der sich später als echter Krankheitsfall entpuppte). Am 18. Juni flatterte bei jenen, die mit dem infizierten Buben Kontakt hatten, folgender MA-15-Bescheid herein: Sie hätten sich von 2. bis 14. Juni abzusondern. Also zu einer Zeit, die schon vorüber ist.
Wer das nicht will, kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. „Ein Faschingsscherz“, meint ÖVP-Gemeinderätin Sabine Schwarz. Die Vorgehensweise ist kein Versehen, sondern üblich, klärt Andreas Huber vom medizinischen Krisenstab auf.
Quarantäne-Anweisung zunächst nur mündlich
Weil anfangs unklar ist, ob sich der Virus-Verdacht bestätigt (davon hängt die Isolationsdauer ab), spricht die Behörde die Quarantäne zunächst nur mündlich aus. Schriftliche Bescheide im Nachhinein dienten lediglich zur juristischen Absicherung der Betroffenen und als Nachweis, etwa für den Arbeitgeber.
Alex Schönherr, Kronen Zeitung
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