Corona-Toleranz:

§57a-Pickerlfrist wird per Gesetz verlängert

Motor
03.04.2020 17:35

Auto- und Motorradfahrer, deren „Pickerl“ überfällig ist, bekommen nun doch länger Zeit, ihr Auto in der Werkstatt vorzuführen. Dadurch sind die Halter von Fahrzeugen, die November 2019 eingestanzt haben, erst einmal aus dem Schneider. Mobilitätsministerin Eleonore Gewessler hat die Fristverlängerung auch auf ihrer Facebook-Seite verkündet.

(Bild: kmm)

„Um aufgrund der weiter andauernden Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise, all jene Autobesitzerinnen und Autobesitzer zu entlasten, deren Pickerl (§57a) während der Beschränkungen ausläuft, wird durch eine gesetzliche Anpassung die Frist für die Überprüfung bis vorerst 31. Mai verlängert“, verlautet aus dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Je nach Entwicklung der Krise bzw. Dauer der Maßnahmen könne diese Frist dann auch per Verordnung des Ministeriums weiter angepasst werden.

„Wir haben einen gemeinsamen Auftrag: zu Hause bleiben und Abstand halten. Damit das erleichtert wird, verlängern wir in dieser Ausnahmesituation die Frist für die Pickerlüberprüfung. So wird es für alle, die ihr Auto weiterhin brauchen, noch einfacher, nicht unbedingt notwendige Wege zu vermeiden“, sagt die zuständige Mobilitätsministerin Leonore Gewessler. Die Werkstätten bleiben dennoch geöffnet und auch das Pickerl kann weiterhin gemacht werden..

In einer Online-Abstimmung hatten sich mehr als drei Viertel der „Krone“-Leser für eine Verlängerung der Frist ausgesprochen.

Mobilitätsklubs forderten drei Monate
ARBÖ und ÖAMTC hatten sich vergangene Woche an Verkehrsministerin Leonore Gewessler gewandt und eine zusätzliche Toleranzfrist von drei Monaten gefordert. Die Begründung war, dass Zulassungsbesitzer weder gezwungen werden sollten, einen vermeidbaren Weg außer Haus zu einer Prüfstelle bzw. Werkstatt vorzunehmen, noch sich der Gefahr einer Bestrafung aussetzen müssen, weil sie mit abgelaufenem Pickerl unterwegs sind.

Die Bundesinnung der Fahrzeugtechniker warnte vor einer solchen Fristverlängerung. Die Überprüfung sei in Hinblick auf die Verkehrssicherheit wichtig, die angedachte Ausweitung der Toleranzfrist würde indes „negative Nachzieheffekte wie einen Reparaturstau“ zur Folge haben, hieß es vonseiten der Fachorganisation der Wirtschaftskammer. Außerdem sei sie nicht nötig, weil man die rechtzeitige Überprüfung der Autos „unter Einhaltung der geltenden Covid-19-Bestimmungen“ gewährleisten könne.

Insgesamt nun bist zu acht Monate Zeit
Im Extremfall haben Halter von in Österreich zugelassenen Autos und Motorrädern nun acht Monate Zeit für die Überprüfung. Normalerweise sind es sechs: der auf dem Pickerl eingestanzte Monat, der davor sowie die vier Monate danach. 

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(Bild: kmm)



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