Kurzarbeit

Porr stellt Baubetrieb in Österreich fast ganz ein

Wirtschaft
19.03.2020 19:45

Der Baukonzern Porr stellt den laufenden Betrieb seiner mehr als 1000 Baustellen in Österreich zum allergrößten Teil ein. Alle Arbeiter und der Großteil der Angestellten werden zur Kurzarbeit angemeldet, gekündigt werde niemand, damit nach der Krise die Bautätigkeit rasch wieder weitergehen können, teilte Porr am Donnerstagabend mit. International werde aus heutiger Sicht der Baubetrieb fortgeführt. Am Mittwoch hatte Österreichs größter Baukonzern, die Strabag, die Einstellung aller Baustellen in Österreich angekündigt.

Die Baubranche sei von der aktuellen Situation durch das Coronavirus besonders hart betroffen. „Da es von der Regierung in Österreich bis heute keine klare, einheitliche Regelung für die Schließung von Baustellen gibt, haben die meisten Auftraggeber und insbesondere öffentliche Bauherren im Laufe dieser Woche unsere Baustellen von sich aus eingestellt“, heißt es in der Porr-Erklärung. „Deshalb müssen wir den laufenden Betrieb unserer mehr als 1000 Baustellen in Österreich zum allergrößten Teil ebenfalls einstellen.“

Dies werde in Abstimmung mit Kunden, Lieferanten und Partnern geschehen. Bauarbeiten zur Aufrechterhaltung essenzieller Infrastrukturen in Österreich sowie fast fertiggestellte Bauvorhaben bzw. Restarbeiten, die zur Stilllegung der Baustellen erforderlich sind, werden ordnungsgemäß durchgeführt. Dabei werde man die Vorschriften zum Schutz der Belegschaft einhalten. Insgesamt - in Österreich und international - arbeiten bei dem börsennotierten Baukonzern 20.000 Menschen.

Porr drängt Regierung auf einheitliche Regelunf für Schließung
Porr drängt auf eine einheitliche Regelung für die Schließung der Baustellen seitens der Regierung. Unverzichtbar sei es auch, die Kreisläufe des Wirtschaftssystems „so rasch als möglich“ wieder in den Normalzustand zu versetzen. Dazu sei eine einheitliche Regelung der Regierung notwendig, damit z.B. nach Ostern alle Auftraggeber, insbesondere die öffentlichen, verpflichtet werden, ihre Baustellen wieder zu öffnen. Die bisherige Verordnung sei anzupassen, damit ein Arbeiten auf der Baustelle effizient möglich sei, unter Schutz der Gesundheit der Belegschaft. „Bei Wiederaufnahme der Bauarbeiten sollte man Risikogruppen - wie beispielsweise ältere Personen oder Menschen mit Vor- oder Grunderkrankungen - von der Arbeitspflicht bis auf Weiteres ausnehmen“, heißt es.

Die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen des Baustopps seien zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund ist eine seriöse Anpassung des Ausblicks auf das Geschäftsjahr 2020 aktuell nicht möglich.

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