TCM-Verschreibungen

„Das darf nur ein Arzt, kein Ernährungsberater!“

Tirol
21.03.2019 11:00
Das Verschreiben von Kräutern auf Basis der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) ist in Österreich gesetzlich Ärzten vorbehalten. Dennoch verschreibt ein Innsbrucker Ernährungsberater (Name der Redaktion bekannt) TCM-Kräutermischungen, die über die Innsbrucker Burggrafenapotheke verkauft werden!

Die TCM stellt eine auch bei uns anerkannte Komplementärmedizin dar, die zahlreichen Menschen bei gesundheitlichen Leiden Linderung verschafft. In der Regel wird sie von Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung angeboten.

„Energetischer Ernährungsberater der TCM“
Der Innsbrucker, der sich als „energetischer Ernährungsberater der TCM“ ausgibt und auf der Homepage der Burggrafenapotheke als TCM-Laborleiter aufscheint, „untersucht“ Patienten/Klienten und verschreibt ihnen dann gegebenenfalls chinesische Kräuter. Die „Tiroler Krone“ hat nach entsprechenden Hinweisen darauf einen Check gemacht.

„Rezepturbefähigung liegt beim Arzt!“
„Eine solche Kräuterverschreibung fällt unter die Rezepturbefähigung – die liegt aber bei einem Arzt, nicht bei einem Ernährungsberater“, betont Dr. Doris Schöpf, Referentin für Komplementärmedizin der Ärztekammer für Tirol. Wenn ein Nicht-Mediziner solche Mischungen zusammenstellt, könne dies gefährliche Folgen für den Patienten nach sich ziehen. „Lediglich ein Arzt mit entsprechender Ausbildung kennt die Wechselwirkungen von herkömmlichen Medikamenten mit chinesischen Kräutern“, verdeutlicht Schöpf. „Diese Wechselwirkungen können durchaus heftig ausfallen“, warnt die Medizinerin.

„Ich empfehle auch chinesische Kräuter“
Der Ernährungsberater wollte am Telefon zunächst keine Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Schließlich antwortete er auf eine Anfrage per E-Mail folgendermaßen: „Ich verschreibe keine chinesischen Kräuter! Im Rahmen meiner Tätigkeit als energetischer Ernährungsberater der TCM empfehle ich auch chinesische Kräuter. Ich übe keine Tätigkeiten aus, die Ärzten vorbehalten sind, berate aber einige TCM-Ärzte.“

„Tiroler Krone“ liegt die Rechnung vor
Der „Tiroler Krone“ liegt jedenfalls eine Rechnung über 60,40 Euro der Burggrafen-Apotheke vor, mit dem Wortlaut: „TCM-Zubereitung nach Verschreibung von NN (TCM-Zubereitung als Granulatmischung)“

Die „Krone“ hat selbstverständlich auch versucht, Apothekenchef Dr. Andreas Ratz ausführlich zu den Vorwürfen zu befragen und zu Wort kommen zu lassen. Der Bitte nach Rückruf kam er jedoch nicht nach.

Keine Stellungnahme
Die Bitte per Mail nach einer Stellungnahme wurde - ebenfalls per Mail - wie folgt beantwortet: „Leider ist Dr. Ratz für längere Zeit nicht erreichbar, da er mit größeren Umbauarbeiten beschäftigt ist. Also ist eine Stellungnahme seinerseits nicht möglich.“

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