Zeit fürs Service

„Schlecht eingestellte Therme kostet einfach Geld“

Wohnkrone News
22.10.2018 14:00

Die Heizsaison hat begonnen, schon dreht der Gaszähler deutlich schneller seine Runden. Spätestens jetzt ist es an der Zeit, die Therme wieder einmal anschauen zu lassen. In Österreich wird die notwendige Wartung und Überprüfung von Gasanlagen in verschiedenen Gesetzen und Normen geregelt. Die Sache variiert von Gerät zu Gerät, auch regionale Unterschiede gibt es. Schwierig, da als Konsument den Überblick zu behalten.

Gemäß Luftreinhaltegesetz ist die Schadstoffemission der Therme in regelmäßigen Abständen von einem Sachverständigen (Installateur, Rauchfangkehrer) zu messen. Wenn alles passt, wird eine Prüfplakette vergeben, die am Boiler angebracht wird. Die Plakette für die Therme ist - je nach Gerät - ein, zwei oder vier Jahre gültig. Danach muss eine neue Kontrolle erfolgen.

Um eine weit verbreitete Irrmeinung aufzuklären: Die Messung der Schadstoffemission und die Wartung der Therme sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Ist die Prüfplakette beispielsweise für vier Jahre gültig, bedeutet das nicht, dass man auch vier Jahre bis zur nächsten Thermenwartung zuwarten sollte.

Was die Rauchfangkehrer messen
In Wien - und seit kurzem auch in Niederösterreich - ist eine weitere Messung gesetzlich vorgeschrieben, die einmal im Jahr durch die Rauchfangkehrer durchgeführt wird: die Luftzahlmessung. Dabei wird geprüft, ob für die Verbrennung in der Gastherme ausreichend Luftzufuhr vorhanden ist. Hintergrund: In neuen, gut gedämmten Gebäuden kann es in Räumen mit Gas-Kombithermen oder Durchlauferhitzern zu gefährlichen Konzentrationen von Kohlenmonoxid (CO) kommen.

Seit Einführung dieser Luftzahlmessung ist die Zahl der Kohlenmonoxid-Unfälle im Haushalt stark zurückgegangen. Trotzdem sind nicht alle Hausverwaltungen und Mieter mit der Regelung glücklich. Nicht zuletzt fallen ja Kosten für die Luftzahlmessung an (in Wien: 25 Euro). Nach einer Klarstellung im Wiener Feuerpolizeigesetz kann die kostenpflichtige jährliche Luftzahlmessung unter Umständen auch entfallen. Nämlich dann, wenn es seit der letztmaligen Prüfung keine baulichen Änderungen (darunter zählen z.B. auch neue Teppiche im Türbereich oder der Einbau eines Abluftventilators) gegeben hat.

Wartungspflicht des Mieters
Für die Anschaffung, Reparatur und Instandhaltung einer Therme ist grundsätzlich der Vermieter zuständig (insbesondere bei einer Kategorie-A-Wohnung). Für die regelmäßige Wartung der Therme hat hingegen der Mieter zu sorgen - und auch die Kosten für die Wartung trägt der Mieter.

Das Wartungsintervall beträgt idealerweise ein Jahr - hängt aber auch von Alter und Zustand des Geräts ab. Wenn jemand seine Therme etwa nur alle zwei Jahre warten lässt, wird man ihm im Streitfall vor Gericht kaum mangelnde Wartungspflicht nachweisen können. Die Mietervereinigung rät jedenfalls dazu, Wartungsprotokolle zu sammeln und aufzuheben.

Alte und neue Technik
Es gibt im Wesentlichen zwei verschiedene technische Bauarten von Gasthermen. Moderne Brennwertgeräte werden sich nach und nach gegen die veralteten Heizwertthermen durchsetzen. Ein Brennwertkessel arbeitet deutlich effizienter als ein Heizwertgerät, man spart damit 15 bis 20 Prozent an Kosten und Energie. Zudem sind die neuen Brennwertgeräte sicherer. Die Gefahr von Kohlenmonoxid-Unfällen ist gebannt, deshalb braucht es bei einem Brennwertgerät auch keine Luftzahlmessung durch den Rauchfangkehrer mehr.

Der Wiener Landesinnungsmeister der Installateure, Robert Breitschopf, warnt vor Billiganbietern:

„Krone“: Das Pickerl auf meiner Therme ist noch bis Ende 2020 gültig. Sollte ich davor noch einen Servicetermin ausmachen?
Robert Breitschopf: Unbedingt! Das Pickerl hat mit der Wartung nichts zu tun, es wird ja „nur“ die Schadstoffemissionen der Therme gemessen. Die Prüfplakette gilt dann für ein, zwei oder vier Jahre - das ist abhängig vom Gerät. Diese Messung ersetzt aber nicht die regelmäßige Wartung! Vor allem bei einer Kombitherme sollte die Wartung einmal jährlich gemacht werden, alles andere ist eigentlich nicht korrekt.

Weil man sonst Probleme bekommt?
Ja. Also, man wird jetzt nicht gleich vom Gesetz abgestraft. Die Bestrafung erfolgt eher auf der Heizrechnung. Eine schlecht eingestellte Therme kostet einfach Geld. Sie müssen sich vorstellen: Eine Kombitherme leistet im Jahr vergleichsweise so viel wie ein PKW, der im gleichen Zeitraum 70.000 bis 80.000 km unterwegs ist.

Was kostet aktuell eine sachgerechte Thermenwartung?
So um die 140 Euro, da sind Wegzeiten und Arbeitszeit inkludiert, eine Abgasmessung kostet im Zuge der Wartung 48 Euro. Ich warne vor den Billiganbietern mit den Aushängen im Stiegenhaus, wo es vielleicht die Hälfte kostet. Manche dieser Firmen borgen sich die Gewerbeberechtigung nur aus, das ist tatsächlich so. Ich rate: Holen Sie den Installateur Ihres Vertrauens. Und wenn Sie doch eine fremde Firma kontaktieren, schauen Sie vorher im Internet nach, welche Bewertungen diese Firma hat.

Was für eine Therme hängt bei Ihnen zu Hause?
Eine Brennwert-Kombitherme von Vaillant. Damit habe ich 20 Prozent weniger Gasverbrauch.

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