Gerichtsverfahren

Pfotenhilfe Lochen: „Betrieb in Tierheim bleibt“

Tierecke
11.10.2018 10:27

Unsicherheit hat sich im Innviertel nach dem „Krone“-Bericht über einen illegalen Bereich der Pfotenhilfe Lochen breitgemacht. Zwar hat das Landesverwaltungsgericht die Nutzung eines Nebengebäudes für Hunde und Katzen untersagt, doch die Existenz des Betriebs steht für die Betreiber keineswegs in Frage.

Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler macht sich keine Sorgen um die Existenz ihrer Einrichtung. „Laut unserem Rechtsanwalt besteht keine akute Bedrohung des Tierheims“, versucht Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler nach dem neuesten Urteil des Landesverwaltungsgerichts zu beruhigen. Wie berichtet, hat das Gericht entschieden, dass ein Nebengebäude nicht für Hunde und Katzen genutzt werden darf, sondern nur für einen Pferde-Laufstall oder etwa eine Kleinwohnung. Nachdem der Gemeinderat von Lochen 2014 eine Sonderwidmung für den Betrieb im Grünland ablehnte, wurde kein neuer Antrag eingebracht. Das Gericht erwähnte im Urteil die unklare Situation mit der Widmung. „Ob der Betrieb im Grünland erlaubt ist, wurde nach wie vor nicht ausjudiziert. Laut Anwalt ist aber keine Umwidmung mehr nötig. Der Betrieb bleibt weiterhin unverändert, es sei denn, es gäbe irgendwann ein höchstgerichtliches Urteil, das uns diesen verbietet“, so Stadler.

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