Toleranz-Frage

Sommerparty mit Freunden – wie laut darf‘s werden?

Wohnkrone News
22.08.2018 13:28

Die lauen Sommernächte laden geradezu ein, um Feste auf Terrasse oder Balkon zu feiern. Wären da nur nicht die Nachbarn, die sich über laute Musik und Gelächter beschweren könnten … Zum Schluss beendet womöglich die Polizei die Party. Wie viel Lärm ist wirklich zulässig? Die „Krone“ hat nachgefragt.

Die Mieterhilfe klärt auf: Eigentlich hat in Mehrfamilienhäusern ab 22 Uhr Nachtruhe zu herrschen. Mit einziger Ausnahme von Silvester - hier gibt es de facto eine Sonderregelung.

Da in sehr vielen Wohnungen gefeiert wird und es traditionellerweise um Mitternacht herum noch recht laut zugeht, ist es wenig sinnvoll, Nachtruhe von den Nachbarn zu fordern. Hier kann man von einer „erweiterten Toleranzgrenze“ ausgehen, die vom sonstigen, ortsüblichen Lärm abweicht. Generell gilt: Wer sich Ärger ersparen will, sollte seine Nachbarn unbedingt rechtzeitig über eine Party informieren - oder gleich auf ein Glas miteinladen.

Auch langen aktuell viele Fragen zu den Vorschriften für Grillabende bei der Mieterhilfe ein. Eine klare gesetzliche Regelung existiert nicht, sondern hängt von der Ortsüblichkeit ab. Zumeist wird das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses durch die Hausordnung verboten oder eingeschränkt.

Beachten Sie in jedem Fall die Sicherheitsvorkehrungen
Das heißt: genügend Abstand zur Hausfassade einhalten, Standsicherheit des Grillers checken und für geeignete Löschmittel wie Feuerlöscher und Sand (kein Wasser!) sorgen.
In Extremfällen kann die MA 36 (als Feuerpolizei) bei einer Gefährdung oder bei Belästigung durch Rauchentwicklung - das gilt aber nicht für Speisegerüche - einschreiten.

Kronen Zeitung

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