Ein Jahr Sperre

Sportgerichtshof sperrt Petacchi wegen Dopings

Sport
06.05.2008 15:07
Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne hat am Dienstag sein Urteil im Dopingfall Alessandro Petacchi gesprochen. Demnach wird der 34-jährige Rad-Profi rückwirkend für ein Jahr gesperrt. Die Sperre endet am 31. August 2008. Der Italiener war im Vorjahr beim Giro d'Italia positiv auf das Asthmamittel Salbutamol getestet worden.

Der italienische Radsport-Verband (FCI) hatte den Sprintstar ursprünglich freigesprochen, das Italienische Olympische Komitee (CONI) legte beim CAS allerdings erfolgreich Einspruch ein. Für die am Sonntag beginnende 91. Auflage der Italien-Rundfahrt hatte Petacchi bereits am Wochenende wegen einer Bronchitis abgesagt, er wird beim Milram-Team durch den Deutschen Erik Zabel ersetzt.

Giro-Resultate annulliert
Der CAS annullierte unter anderem die Resultate Petacchis beim vergangenen Giro - darunter fünf Etappensiege und den Sieg in der Punktewertung. Der Toskaner war im Vorjahr nach der 11. Etappe der Italien-Rundfahrt positiv getestet worden. Die Urinprobe hatte 1.320 Nanogramm Salbutamol pro Milliliter aufgewiesen. Erlaubt wären bei ihm allerdings nur 1.000 Nanogramm gewesen.

Salbutamol ist ein Mittel zur Behandlung von Asthma. Zur Anwendung bedarf es einer Ausnahmegenehmigung, die mit einer therapeutischen Notwendigkeit begründet werden muss. Petacchi hat diese Genehmigung, den Grenzwert aber deutlich überschritten. Ab einer bestimmten Dosis verfügt Salbutamol über anabole Wirkung und steht daher auf der Liste verbotener Substanzen der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA).

Erneut keine Tour de France
Die FCI hatte Petacchi im Juli 2007 mit der Begründung freigesprochen, dass er als Asthmatiker die Anti-Doping-Bestimmungen nicht verletzt habe. Nun verpasst das Sprint-Ass allerdings wie im Vorjahr erneut die Tour de France.

Anwältin überlegt Klagen
Petacchis Anwältin Maria Laura Guardamagna bezeichnete das CAS-Urteil am Dienstag als "völlig absurd" und überlegt sogar, vor dem Schweizer Höchstgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg dagegen zu klagen. Petacchi habe mit Bestürzung und Enttäuschung auf die Nachricht reagiert.

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(Bild: KMM)



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