Unsere Politik hat großzügig mit der Gießkanne den Klimabonus verteilt. Dieser ist aber ab einer bestimmten Einkommensgrenze steuerpflichtig. Interessant ist, dass mit diesem intelligenten System mehrere Mitarbeiter beim Finanzamt beschäftigt sind. Der Steuerpflichtige wird schriftlich aufgefordert, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Und das alles wegen eines steuerpflichtigen Betrags von 290 ¤. Nicht verwunderlich, dass es um unsere Staatsfinanzen so schlecht steht. Das gleicht in meinen Augen einem Schildbürgerstreich.
Katharina Modl, per E-Mail
Erschienen am Di, 4.11.2025
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