Bezugnehmend auf Ihren Artikel „EU-Bürokratiemonster erdrücken die Wirtschaft“ erlauben wir uns, auf folgende Fakten hinzuweisen. Es gibt keine 76 EU-Institutionen, sondern sieben, und nur drei davon arbeiten an der Gesetzgebung. Es entscheidet auch kein ominöses Wesen namens „Brüssel“ über EU-Vorschriften. Neue EU-Rechtsnormen werden von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und dann von den direkt gewählten EU-Abgeordneten (Parlament) und den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten (Rat) überarbeitet und beschlossen. Wenn von „über 2000 Rechtsakten“ im Jahr die Rede ist, so sind die Mehrheit Rechtsakte, die keinen Gesetzescharakter haben, sondern z. B. erklären, wie eine bestimmte Regel anzuwenden ist oder technische Anpassungen vornehmen. Im Arbeitsprogramm für 2024 hatte die Kommission etwa gerade einmal 18 neue Initiativen vorgesehen. Tatsache ist: Gemeinsame EU-Vorschriften vereinfachen den Fleckerlteppich von nationalen Gesetzen. EU-weit tätige Unternehmen müssen nicht 27 unterschiedliche Regeln befolgen, sondern nur eine. Gerade für das exportstarke Österreich ist das in der Praxis ein großer Vorteil, schließlich sind rund 70% der rot-weiß-roten Ausfuhren für andere EU-Staaten bestimmt. Gleichzeitig ist es auch erklärtes Ziel der Kommission, Bürokratie abzubauen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat einen Stresstest für alle EU-Vorschriften angekündigt und eine drastische Reduktion der Berichtspflichten für Unternehmen. Denn die neue Kommission will unternehmerische Tätigkeit in Europa einfacher und schneller machen.
Christian Wigand, EU-Kommissionsvertreter in Österreich
Erschienen am Sa, 2.11.2024
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