Dass die Staatsanwaltschaft alle Verfahren gegen Peter Pilz in der „Grapscheraffäre“ eingestellt hat, bedeutet nicht, dass sie nicht stattgefunden hat. Lediglich dass die Betroffenen keine Ermächtigung zur Strafverfolgung gegeben haben und daher die Verfahren einzustellen waren. Daraus eine „frei von Schuld“ oder „Rehabilitation“ abzuleiten, wäre verwegen. Daher auch ein Einzug in das Parlament nicht gerade löblich. Frei von Schuld wäre Peter Pilz nur dann gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund von fehlenden Strafbestandsmerkmalen oder -handlungen das Verfahren nach ihrer Wahrheitsfindung gem. § 90 StPO eingestellt hätte. Aber natürlich gilt auch so die Unschuldsvermutung für Peter Pilz. Die Gedanken, die sich jeder selbst zu der Causa machen möge, und ob sie einen Wiedereinzug in das Parlament begrüßen, die sind frei und unterliegen keiner gesetzlichen Prüfung.
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