Plötzlich schwanger

Baby nach Geburt in Kellerschacht abgelegt – Haft

Österreich
29.11.2017 11:56

Weil sie ihr neugeborenes Baby am 10. Juni nach der Geburt in einem Kellerschacht im oberösterreichischen Schärding abgelegt hat, ist eine 32-jährige Innviertlerin am Mittwoch im Landesgericht Ried nicht rechtskräftig zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt worden. Sie sei wie ferngesteuert gewesen, sagte die zweifache Mutter vor Richter Andreas Rumplmayr, und sie sei froh, dass der Bub überlebt hat.

Die geschiedene und wegen Vermögensdelikten mehrfach vorbestrafte Frau schilderte, sie habe nicht gewusst, dass sie schwanger sei. Am Tag der für sie völlig überraschenden Entbindung sei sie bei ihrer Schwester im Garten gewesen. Als sie zwischendurch zur Toilette ging, "war das Baby plötzlich da". Laut Anklage habe sie die Nabelschnur mit einer Nagelschere durchtrennt und um den Hals des Neugeborenen gelegt, es in Handtücher gewickelt und in eine Tasche gepackt. Diese stellte sie dann draußen in einem Kellerschacht ab.

"Nichts gedacht und nichts gefühlt"
Unmittelbar danach kamen ihre Tochter und ihre Nichte entgegen und baten die 32-Jährige, mit ihnen ein Eis holen zu fahren, was sie auch tat. Während der Fahrt sei ihr allmählich bewusst geworden, was sie gemacht habe, schilderte die Frau. Gleich nach der Entbindung habe sie "nichts gedacht und nichts gefühlt". Als sie nach einer halben Stunde vom Eisholen zurückkam, war bereits die Polizei im Hof. Nachbarn hatten sie alarmiert, weil sie das Baby wimmern gehört hatten. Das Kind war nach einer halben Stunde bei 22 Grad stark unterkühlt.

Mutter hofft, Kind wiederzubekommen
Das Gericht verurteilte die Frau nicht wie ursprünglich angeklagt wegen der versuchten Tötung eines Kindes bei der Geburt, sondern wegen Aussetzung. Er gehe davon aus, dass die Frau zwar vorsätzlich gehandelt habe, so Rumplmayr in der Begründung, aber dass sie zurückgekommen sei, könne man als Rücktritt vom Versuch werten. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Sie hofft nach wie vor, den kleinen Buben, der derzeit nicht bei ihr lebt, einmal zurückzubekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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