VKI-Klage

Parship: Automatische Verlängerung unzulässig

Web
28.11.2016 11:41

Die Online-Partnervermittlung Parship weist ihre Kunden nicht deutlich genug auf den Ablauf der Kündigungsfrist hin. Das entschied das Handelsgericht Wien und gab damit einer Klage des Verein für Konsumenteninformation Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Parship informiert beim Abschluss einer befristeten Mitgliedschaft im Kleingedruckten, dass es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommt, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. In so einem Fall müssten die Kunden laut VKI aber noch einmal gesondert, rechtzeitig und deutlich auf den Ablauf der Kündigungsfrist und die folgende Vertragsverlängerung hingewiesen werden.

Parship hingegen versende ein E-Mail mit dem Betreff "Nachricht zu Ihrem Profil" und einem Link. Damit gelange man auf die Startseite und müsse sich erst einloggen, um an die eigentliche Information zu gelangen.

Betreffzeile nicht aussagekräftig genug
Der VKI hält diese Vorgehensweise für wettbewerbswidrig. Außerdem erfülle sie nicht die Vorgaben des Konsumentenschutzgesetzes. Das Handelsgericht Wien schloss sich dieser Auffassung an und hielt fest, dass Parship dafür sorgen müsse, dass der Hinweis über die Vertragsverlängerung tatsächlich gelesen wird. Dazu brauche es eine aussagekräftige Betreffzeile und eine unmissverständliche Information im Text des E-Mails.

"Wer einen grundsätzlich befristeten Vertrag abschließt, rechnet nicht mit einer automatischen Verlängerung. Der gesetzlich geforderte Hinweis darf daher nicht versteckt erfolgen", so VKI-Juristin Laura Ruschitzka.

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