"Besonders brutal"

Frau erdrosselt: 20 Jahre Haft für Ehemann

Österreich
14.06.2016 15:59

Ein 50-jähriger gebürtige Afghane ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll laut Anklage seine Frau im August des Vorjahres in der gemeinsamer Wohnung mit einem Schal erdrosselt haben. Das Urteil der Geschworenen fiel einstimmig aus, es ist vorerst nicht rechtskräftig.

Der Mann ist österreichischer Staatsangehöriger afghanischer Herkunft, das Opfer war Afghanin. Die Tat ereignete sich Ende August des Vorjahres im Innsbrucker Stadtteil Reichenau. Der Ehemann, der nach der Tat gegenüber einem Bekannten am Telefon sagte, dass er seiner Frau "etwas angetan" habe, wurde anschließend in Wien festgenommen.

Richter: "Besonders brutale Tat"
Richter Thomas Dampf bezeichnete die Tat in der Urteilsbegründung als "besonders brutal". Der bisher unbescholtene Lebenswandel und das Geständnis des Angeklagten seien aber als mildernd zu werten, weshalb der 50-Jährige nicht die Höchststrafe (lebenslänglich, Anm.) bekommen habe, so der Richter.

Schuldbekenntnis
Der 50-Jährige hatte sich vor dem Schwurgericht schuldig bekannt. Der Angeklagte hatte seine Frau zunächst gefesselt und dann mit einem Schal erdrosselt. Dabei habe er "erhebliche Kraft" angewendet, da das Kehlkopfskelett der Leiche mehrere Brüche aufgewiesen habe, so Staatsanwältin Karin Draschl in ihrem Eröffnungsplädoyer.

Die Ehefrau sei zu diesem Zeitpunkt in der zwölften Woche schwanger gewesen. Es tue ihm sehr leid, aber sie habe sein Vertrauen gebrochen, verteidigte sich der 50-Jährige. "Ich wusste, dass meine Frau ein Verhältnis mit einem anderen Mann hat", sagte der Beschuldigte. Nach der Tat habe der Angeklagte die beiden gemeinsamen Kinder zu einem Freund gebracht und sei nach Wien gefahren.

Zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig
Laut Psychiaterin Adelheid Kastner war der Ehemann zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Er sei zwar leicht alkoholisiert gewesen, habe aber nachdenken, schlussfolgern und logisch handeln können. "Er wusste, was er tut", fasste die Psychiaterin zusammen. In der Ehe habe es gewisse Probleme und Schwierigkeiten gegeben. Die Überzeugung des Angeklagten, dass seine Frau eine Affäre habe, habe das Fass schließlich zum Überlaufen gebracht, so Kastner. Die Tat sei aus einer "eskalierenden Konfliktsituation" heraus entstanden, weshalb "keine hochgradige Wiederholungswahrscheinlichkeit" bestehe.

Das Opfer wurde erst zwei Tage nach der Tat gefunden, nachdem der Freund, bei dem die Kinder untergebracht waren, misstrauisch geworden war. Er hatte daraufhin die Polizei verständigt, die dann die Leiche der Frau im Schlafzimmer der Wohnung fand. Der 50-Jährige wurde schließlich in Wien festgenommen.

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