Die Staatsanwaltschaft Wien wird kein Rechtsmittel gegen die Urteile gegen den Kabarettisten Günther Paal, der wegen Missbrauchs angeklagt war, und jene beiden Frauen einlegen, die Paal in weiterer Folge erpresst hatten. Das bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, am Freitag gegenüber der „Krone“. Somit sind die Urteile für alle drei Angeklagten rechtskräftig.
Paal war am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes und im Zusammenhang mit Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger schuldig gesprochen worden, die beiden mitangeklagten Frauen wegen Erpressung.
„Gunkl“ sitzt am längsten ein
Der Kabarettist erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Erstangeklagte wurde zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, die Zweitangeklagte muss für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Alle drei Haftstrafen wurden unbedingt verhängt.
„Gunkl“ muss nach dem Missbrauch eines kleinen Mädchens damit sogar länger einsitzen als seine Erpresserinnen. Sowohl er als auch die beiden mitangeklagten Frauen hatten bereits am Donnerstag auf Rechtsmittel verzichtet.
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