„Von Anlassgesetzgebung halte ich gar nichts“, sagt Justizministerin Anna Sporrer bei jeder Gelegenheit. Doch war es genau eine solche, die am Donnerstag zu der dreijährigen Haftstrafe von Günther Paal, alias „Gunkl“, geführt hat.
Kaum jemand hatte im Vorfeld des Prozesses damit gerechnet, dass Paal eine gänzlich unbedingte Freiheitsstrafe ausfassen würde. Am wenigsten der gefallene Kabarettist selbst.
Auch sein Anwalt Florian Höllwarth plädierte zuvor überzeugt dafür, dass das Urteil „natürlich bedingt“ ausfallen solle. Weit gefehlt! „Gunkl“ muss nun sogar länger ins Gefängnis als seine beiden Erpresserinnen.
Ermöglicht wurde die Strafe letztlich durch die ach so verpönte Anlassgesetzgebung – konkret die „Lex Teichtmeister“ aus 2023. Die Novelle führte dazu, dass Paal nunmehr zwei Verbrechen vorgeworfen wurden – der Besitz der Kindesmissbrauchsdarstellungen und der sexuelle Übergriff an dem Kleinkind.
Vor der Novelle war der Besitz von kinderpornografischem Material nur ein „Vergehen“. Das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen wirkte sich laut Richter erschwerend aus.
Oft werden Lücken in der Gesetzgebung erst bei prominenten Anlassfällen sichtbar. Diese Lücken zu reparieren, ist – wie der Fall „Gunkl“ beweist – per se kein Fehler. Traurig ist vielmehr, dass es überhaupt erst aufsehenerregende Fälle braucht, damit die Politik Defizite ausmerzt.
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