In der Verhandlung gegen Kabarettist Günther Paal, eine Slowakin und deren Mutter tun sich Abgründe auf. Alle drei werden anklagekonform verurteilt. „Gunkl“ muss nach dem Missbrauch eines kleinen Mädchens sogar länger einsitzen als seine Erpresserinnen.
Die Szenen, die sich im Prozess gegen Paal und dessen Erpresserinnen abspielen, sind absurd. Er in jenen hellgrauen Cargohosen, die er auch bei seinen Kabarettprogrammen als „Gunkl“ trug, sie mit etwas Abstand neben ihm in sportlichem Outfit. Wer von beiden Mutter bzw. Tochter ist, ist auf Anhieb gar nicht zu erkennen.
Bis sie beginnen, über das höchst seltsame Verhältnis zu sprechen, dass sie in den vergangenen zehn Jahren miteinander pflegten. Und in dem letztlich die heute fünfjährige Tochter der Zweitangeklagten einen sexuellen Missbrauch über sich ergehen lassen musste. Und Täter Paal zum Erpressungsopfer wurde.
Familiäre oder geschäftliche Verbindung?
„Meine Mutter und ich haben uns mit ihm getroffen. Wir haben gegessen und irgendwie ist es dann dazu gekommen“, sagt die Mutter des späteren Opfers, eine „Energetikerin“ und „Masseurin“. Die sich gemeinsam mit ihrer Mutter für Sexspiele angeboten hat. Die Oma gibt sich emotional: „Meine Tochter hat ihn massiert und ich hab‘ dabei was gemacht, ja. Es war Spaß“, schreit sie ins Mikrofon, als ob es das Natürlichste der Welt wäre.
Wenn Paal gekommen ist, habe ich ihn gebadet wie ein Baby.
Erstangeklagte Großmutter (63) über die höchst seltsame Beziehung
Paal wiederum spricht von einer „eher geschäftlichen Verbindung“. Laut den Frauen habe „der Paal“, wie die Slowakinnen ihn nennen, beim Sex einen Laptop dabeigehabt, wo er kinderpornografisches Material abspielte, während er mit ihnen verkehrte.
Das Opfer war jünger als gedacht
Wann genau der Übergriff an dem heute fünfjährigen Mädchen passiert ist, wollen alle drei nicht mehr so genau wissen. Letztlich wird der in der Anklage genannte Tatzeitpunkt „Anfang 2025“ auf im „Jahr 2024“ geändert.
Das hab ich alles nur erfunden, diese Fotos gibt es gar nicht.
Zweitangeklagte Mutter (42)
Die Erpressung, von der die Oma nichts gewusst haben will, erfolgte laut der Kindsmutter aufgrund von „Geldproblemen“. 159.000 Euro kassierten sie von Paal, drohten mit Veröffentlichung von Bildern, die ihn mit dem Kind in der Badewanne zeigen.
Die Anklage wird im Prozess ausgeweitet: Darauf angesprochen vom IT-Gutachter gab er zu, Missbrauchsdateien Unmündiger nicht nur besessen, sondern vor 2018 auch an andere weitergeleitet zu haben. Da muss jedoch noch die alte Fassung des Gesetzes angewandt werden – sonst hätte es die Strafuntergrenze sogar verdoppelt.
Aber es ist trotzdem ein Vorwurf mehr, der mit dazu führt, dass das Urteil hart ausfällt: drei Jahre Gefängnis für Günther Paal. Die Erpresserinnen fassen, nicht rechtskräftig, zwei Jahre und drei Monate (Oma des Opfers) und zwei Jahre und neun Monate Haft (Kindsmutter) aus.
Wir haben Sorge, dass Sie noch nicht über den Berg sind und etwas Ähnliches wieder passiert.
Senatsvorsitzender Richter
Läppische 5000 Euro für Missbrauchsopfer
Besonders verwerflich am Missbrauch an dem Kind: „Dass Sie der Mutter als Prostituierte Geld gegeben haben und dadurch überhaupt erst Zugang zu der Tochter bekommen haben“, begründet Herr Rat. „Das Opfer war sehr jung. Selbst wenn es zehn Jahre älter gewesen wäre, wäre es noch unter den Straftatbestand gefallen.“
Dem Mädchen muss der TV-Promi läppische 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Ihm werden indes 159.000 Euro Schadensersatz zugesprochen, die ihm die Erpresserinnen zurückzahlen müssen.
Letztlich macht „Gunkl“ sein Versprechen aus dem Video, das er nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Netz postete, wahr: „Ich bin bereit, jede Strafe, die kommt, unwidersprochen hinzunehmen“, sagte er. Womit die drei Jahre picken.
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