Weil ein Zeuge zwei syrischstämmige Brüder schwer belastete, wurde das Duo mithilfe der COBRA festgenommen. Die Rede war von kiloweise Drogen und einem Sturmgewehr. Bei Durchsuchungen kam davon aber nichts zutage. Die Ermittlungen laufen weiter, die Beschuldigten sitzen in Untersuchungshaft.
Zugriff!“, hieß es vergangenen Juni in Wels. Damals stürmte ein Trupp der Polizei-Sondereinheit COBRA einen Barbershop und machte die Betreiber, zwei syrischstämmige Brüder (23 und 25 Jahre alt), dingfest. Dem vorangegangen war die Einvernahme eines Drogenkonsumenten.
Drogen und ein Sturmgewehr
„Die beiden Beschuldigten werden von Zeugenaussagen glaubhaft belastet. Sie sollen Kokain, Cannabis sowie Ecstasy im Kilobereich verkauft und außerdem zwei Faustfeuerwaffen und eine AK-47 samt Munition besessen haben“, erklärt Christoph Weber, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels, den dringenden Tatverdacht.
Polizei fand gar nichts
Ganz anders sieht das Anwalt Michael Lanzinger, der einen der beiden Verdächtigen vertritt: „All das basiert auf Vermutungen eines Zeugen. Konkrete Beweise gegen meinen Mandanten gibt es bisweilen noch nicht.“ Und tatsächlich: Bei Durchsuchungen im Geschäftslokal und mehreren Wohnungen kamen weder Drogen noch Waffen – mit Ausnahme eines Schlagrings – zum Vorschein.
Die schweren Anschuldigungen basieren gänzlich auf Vermutungen eines Zeugen. Konkrete Beweise gibt es bisweilen noch gar keine.

Verteidiger Michael Lanzinger
Bild: Markus Wenzel
Ermittlungen laufen noch
Das könne sich aber noch ändern, denn: Die Ermittlungen laufen noch. „Es werden sehr viele Zeugen befragt, Abnehmer und Lieferanten ausgeforscht. Außerdem müssen Konten, Mobiltelefone und Datenträger ausgewertet werden“, weiß der Staatsanwalt. Wann die Untersuchungen abgeschlossen werden und wann Anklage erhoben wird, ist noch unklar. Währenddessen sitzen die beiden Syrer in Wels in U-Haft.
Beide sind vorbestraft
„Man muss natürlich schauen, was sich noch ergibt. Der Akt ist zwar sehr umfangreich, aber stichhaltige Beweise sind nicht in Sicht“, meint Verteidiger Michael Lanzinger. Unbeschriebene Blätter sind die beiden, die die Vorwürfe vollinhaltlich zurückweisen, übrigens nicht: Der Ältere wurde zweimal wegen gefährlicher Drohung und einmal wegen Körperverletzung verurteilt, der Jüngere einmal wegen falscher Beweisaussage und ein zweites Mal wegen schwerer Nötigung und Körperverletzung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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