Übergriff auf TikTok

Junger Grazer bot 15-Jähriger Geld für Oralsex

Steiermark
13.10.2026 20:00

Ein 22-jähriger Grazer machte einem minderjährigen Mädchen auf Tiktok ein obszönes Angebot. Die 15-Jährige lehnte ab – dennoch kam es zu einem Treffen. Dort bekam der 22-Jährige dann eine Abreibung verpasst. Am Dienstag stand er in Graz wegen versuchten sexuellen Missbrauchs vor Gericht.

„**** mir einen. Gebe dir 1500 €“ – dieses einschlägige Angebot machte ein junger Mann einem 15-jährigen Mädchen per Chat auf der Social-Media-Plattform TikTok. Er habe die Jugendliche nicht gekannt, er sei „quasi einfach über den TikTok-Algorithmus“ auf sie gekommen, erklärt der 22-jährige Schüler am Grazer Straflandesgericht, wo er sich am Dienstag wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen verantworten musste. 

„Es war nur eine Provokation“
„Fangen Sie Gespräche mit jungen Frauen immer so an?“, will Richterin Julia Riffel wissen. Das verneint der junge Mann kleinlaut und betont, wie unangenehm es ihm sei, diesen Chat jetzt noch einmal zu lesen. „Das gehört sich nicht, ich schäme mich dafür.“ 

Sein Angebot für Oralverkehr gegen Geld sei auch gar nicht ernst gemeint gewesen, „es war nur eine Provokation“, betont der Grazer. „Dafür waren Sie aber sehr beharrlich und sind mit ihrem Angebot immer weiter raufgegangen, am Ende waren es 4500 Euro“, hält ihm die Richterin vor. „Aber ich hätte nichts gemacht, Sex für Geld ist verwerflich“, so der Schüler ohne Einkommen, der angibt, 7500 Euro Privatschulden zu haben. 

Im Chat drängte der 22-Jährige dann auch noch auf ein persönliches Treffen, angeblich um sich zu entschuldigen. Dazu kam es tatsächlich, es tauchten dann aber neben dem Mädchen auch andere Männer auf, die den 22-Jährigen zusammenschlugen. So kam der ganze Fall überhaupt erst ans Tageslicht. „Er hat seine Strafe quasi schon bekommen, wenn auch nicht vom Staat“, wirft sein Verteidiger ein. 

Zitat Icon

Sie sind leider nicht der Einzige, der so was schreibt. Solche sexuellen Übergriffe nehmen zu, deswegen gibt‘s in solchen Fällen bei mir keine Diversion.

Die Richterin zum Angeklagten

Richterin rät von Selbstjustiz ab
Das reicht dem Gericht freilich nicht. „Sie sind leider nicht der Einzige, der so was schreibt. Solche sexuellen Übergriffe nehmen zu, deswegen gibt‘s in solchen Fällen bei mir keine Diversion“, weist die Richterin das Ersuchen des Verteidigers ab und spricht unter Bedachtnahme der Geständigkeit und Unbescholtenheit des Angeklagten das Urteil: drei Monate bedingte Haft auf drei Jahre Probezeit (nicht rechtskräftig). 

Auch dem Opfer gibt die Richterin noch etwas mit auf den Weg: „Sollten das ihre Brüder gewesen sein (hier wird noch ermittelt, Anm.): Lassen Sie solche Selbstjustiz-Aktionen bleiben, gehen Sie zur Polizei. Egal, was der Täter gemacht hat, das ist auch keine Lösung.“

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Steiermark

krone.tv

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung