Mit Hammer und Axt bewaffnet, griff ein syrischer Flüchtling aus Wien wie im Blutrausch Fahrgäste in einem mit 500 Personen voll besetzten Zug der Deutschen Bahn in Bayern an. Auch ein Lokführer wurde schwerst verletzt. Jetzt, ein Jahr später, das Aufreger-Urteil für den Attentäter: Der mittlerweile 21-Jährige muss nicht in Haft, sondern bleibt in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Es waren furchtbare Szenen, die sich am 3. Juli im ICE 91 auf der Fahrt von Hamburg nach Wien in Bayern abspielten. Mehrere Fahrgäste – darunter ein Lokführer – wurden vom damals 20-jährigen Syrer Mohamad A. immer wieder mit einer Axt attackiert.
Bahn-Angreifer auch bei uns schon verurteilt
Zur Vorgeschichte: Der in Wien gemeldete Flüchtling war 2021 als unbegleiteter Minderjähriger via Türkei nach drei Jahren Flucht nach Österreich gekommen und hatte Asyl erhalten. Auch bei uns setzte es schon zwei Verurteilungen wegen Gewalttaten. Einmal wegen schwerer Körperverletzung in Salzburg, in einem weiteren Fall wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt ...
Das Attentat in der Deutschen Bahn, bei dem der junge Flüchtling auch mit einem Hammer bewaffnet war, forderte letztlich vier Schwerverletzte. Jetzt, ein Jahr später, wurde dem Axt-Angreifer wegen mehrfachen versuchten Totschlags im bayerischen Regensburg der Prozess gemacht.
„Schlichtweg Zufall“, dass niemand getötet wurde
Dass bei dem Blutrausch des Angeklagten niemand getötet wurde, ist für den Richter „schlichtweg Zufall“. Sein Urteil: Der mittlerweile 21-Jährige bleibt weiterhin in einem psychiatrischen Krankenhaus und kommt nicht in Haft!
Denn laut deutschen Behörden ist der Beschuldigte schizophren. Mohamad A. zeige eine paranoide Ausprägung mit Wahnideen und Realitätsverlust. Wörtlich heißt es in juristischem Beamtendeutsch: „Er war zum Tatzeitpunkt krankheitsbedingt nicht in der Lage, nach der Einsicht vom Unrecht der Tat zu handeln.“ Was so viel heißt: Der Axt-Attentäter ist schuldunfähig.
Bis heute erleben Opfer in Albträumen die Tat wieder
Auf „Krone“-Nachfrage im Innenministerium wurde bestätigt, dass das schon eingeleitete Asylaberkennungsverfahren nach dem Urteil weiter läuft. Für die Opfer kommt das zu spät. Sie leiden noch heute unter Kopfschmerzen, Schwindel oder Panikattacken in Öffis – und erleben regelmäßig die Tat in Albträumen wieder.
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