Es ist eine Unart und strafbar, wenn nach einem Parkschaden ein Verursacher einfach davonfährt. Für einen Urlauber in Tirol kam das nicht infrage. Er wollte alles richtig machen. Doch der Gesetzgeber kannte kein Pardon. Was zu beachten ist, erklärt eine Juristin.
Es ist verständlicherweise sehr ärgerlich, wenn das eigene Auto auf einem Parkplatz beschädigt wird und der Verursacher einfach davonfährt. Das kommt leider oft vor. Für Fahrerflucht hat der Gesetzgeber Strafen vorgesehen. Gut so. Dass jedoch auch jene gestraft werden, die ihre Tat ohnedies reumütig zugeben und alles richtig machen möchten, ist dann doch verwunderlich.
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