Polizisten genötigt

Posse um Anwalt, der bei Verkehrskontrolle drohte

Gericht
03.03.2026 15:07

Die Justiz leidet massiv unter Ressourcenmangel. Aber ein verhängnisvoller Satz, der einem Rechtsanwalt bei einer Verkehrskontrolle über die Lippen ging, beschäftigte Staatsanwaltschaft und Gerichte eineinhalb Jahre lang.

Österreichs Justiz leidet unter Personal- und Ressourcenengpässen. Umso mehr verwundern Verhandlungen wie jene am Dienstag in Wien, in der es um einen Vorfall geht, den der Staatsanwalt in seinem Plädoyer so bezeichnet: „Die Sache ist im Grunde sehr, sehr unspektakulär.“ Und trotzdem berichtet sogar ein Zeuge, der am 26. Juni 2024 mit seinem Hund in Wien-Alsergrund Gassi war, dass er wegen seiner (spärlichen) Beobachtungen an jenem Morgen schon vor dem Verwaltungsgericht und bei der Polizei aussagen musste. Jetzt sitzt er ein drittes Mal in der Causa im Zeugenstand, um erneut zu sagen: „Es war eine aufgeregte Situation. Gehört, was gesprochen wurde, habe ich aber nicht.“

Fahrzeugkontrolle am Weg zur Schule
Beobachtet hat er die Diskussion zwischen dem Angeklagten und zwei Polizisten, die an jenem Tag zur Fahrzeugkontrolle und Schulwegsicherung im Dienst waren. Weil der Mann – ein Rechtsanwalt aus Wien, der sein Kind zur Schule brachte – nicht angeschnallt war, wurde eine Fahrzeug- und Lenkerkontrolle durchgeführt. Was folgt ist ein Drama in zwei Akten mit überlanger Nachspielzeit.

„Ich hab ihn nach dem Führerschein gefragt und er hat mir seinen Anwaltsausweis gezeigt“, so der junge Inspektor als Zeuge. Der Lenker soll völlig gestresst gewesen sein und schimpfte über die „Schikane“, wie dieser die Anhaltung nannte.

Der Polizist hatte weniger Eile. Er verlangte Pannendreieck, Warnweste und Verbandszeug, das der Anwalt im neuen Auto nicht gleich fand. Weshalb der Beamte mit Anzeigen drohte. Nachdem die Stücke endlich vorgezeigt werden konnten, führ der Anwalt weiter.

Versuchte Nötigung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch
Zweiter Akt: Rund 30 Minuten später kommt er zum Ort der Kontrolle zurück, um die beiden Beamten nach ihren Dienstnummern zu fragen. Dabei soll von dem Anwalt auch der folgenschwere Satz gefallen sein: „Wenn Sie mich anzeigen, begehen sie Amtsmissbrauch nach Paragraf eins Polizeigesetz.“

Der Satz brachte den Familienvater vor den Richter, nicht einmal, sondern – aufgrund von mehreren Rechtsgängen und einem Unzuständigkeitsurteil – bereits zum dritten Mal. Die Vorwürfe: Versuchte Nötigung und versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch. „Ich fühle mich insofern schuldig, weil wir hier sitzen müssen und weil ich mich emotional hinreißen hab lassen zum Geschehnis“, so der Jurist, der von seinem Kanzleipartner verteidigt wird.“

Anwalt nimmt Geldbuße an
Er will Verantwortung übernehmen, auch wenn nicht alles so abgelaufen sei, wie es die Polizisten geschildert haben. Vielleicht auch um der Posse, die mittlerweile eineinhalb Jahre Justizressourcen verschluckt hat, einen Schlussstrich zu setzten, stimmt der Schöffensenat der Diversion zu. Der Anwalt muss 7000 Euro Geldbuße leisten, dann wird das leidige Verfahren gegen ihn eingestellt. 

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