Prozess in Innsbruck

Maskenschnitzer betrog haufenweise Krampusse

Tirol
05.03.2026 06:00

Ein 26-jähriger Osttiroler nahm Tausende Euro für handgeschnitzte Krampusmasken an, lieferte aber nicht. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs schrammte der Mann nun knapp am Gefängnis vorbei.

Die Vorgehensweise war stets dieselbe: Der junge Lienzer nahm Geld für die Herstellung von Krampusmasken entgegen, schnitzte diese jedoch entweder gar nicht oder stellte sie zumindest nie fertig. „Ich war in einer psychischen Ausnahmesituation“, erklärte der Angeklagte nun in Innsbruck vor Gericht. Er habe sich damals in einem belastenden Streit mit der Mutter seiner Tochter um das Besuchsrecht befunden. „Ich habe einfach zu viele Aufträge angenommen und dabei die Übersicht verloren.“

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Wenn Sie noch einmal eine Maske verkaufen und nicht liefern, dann können Sie Masken im Häfn schnitzen.

Richter Andreas Mair

Einen Teil der Zahlungen habe er allerdings auch „für das Leben“ verwendet, gestand er ein. „Es ging dann alles sehr schnell und die Krampuszeit war auch schon da. Ich habe das alles so nicht gewollt“, beteuerte er auch in Richtung von sieben aus Osttirol angereisten Geschädigten, die im Gerichtssaal Platz nahmen.

Ein junger Osttiroler saß wegen des Betrugs mit Krampusmasken (Symbolfoto) in Innsbruck vor ...
Ein junger Osttiroler saß wegen des Betrugs mit Krampusmasken (Symbolfoto) in Innsbruck vor Gericht.(Bild: Uta Rojsek-Wiedergut)

Wiederholungstäter nutzte Kunden erneut aus
Es gab aber noch weitere Betroffene. Der Gesamtschaden: 9200 Euro! „Dieser Schaden ist nicht bloß durch verlorene Übersicht entstanden. Es ist eine klare Masche zur Geldbeschaffung erkennbar“, meinte Richter Andreas Mair. Dies auch deshalb, weil der 26-Jährige bereits zuvor wegen eines ähnlichen Falls vom Bezirksgericht Lienz verurteilt worden war – und noch am Tag der Verurteilung erneut Geld von einem Kunden entgegengenommen hatte. „Da hätten Sie gleich dem Richter eine Maske verkaufen können“, bemerkte Mair spitz.

Am Ende wurde der Osttiroler zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Zudem muss er seinen Kunden den Schaden ersetzen. „Wenn Sie noch einmal eine Maske verkaufen und nicht liefern, dann können Sie Masken im Häfn schnitzen“, schloss Mair die Verhandlung.

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