Expertin klärt auf

Nur vorbeizufahren bei Unfällen ist auch verboten

Oberösterreich
23.02.2026 10:00

Was man bei Unfällen tun muss und was droht, wenn man Hilfe verwehrt, ist vielen Verkehrsteilnehmern oft nicht klar. Immer wieder kommt es vor, dass niemand stehen bleibt und einfach vorbeifährt. Eine Juristin des ÖAMTC klärt auf, was im Gesetz steht.

Am Samstag erschütterte ein Fall das Land: In Enns hatte ein Geisterfahrer um 5 Uhr früh eine Ungarin (55) angefahren und war weitergerast. Die Frau kam mit schweren Beinverletzungen ins Krankenhaus. Wird der skrupellose Lenker ausgeforscht, drohen ihm Anzeigen, die es in sich haben.

Bis zu drei Jahre Haft
Grundsätzlich ist Fahrerflucht zwar eine Verwaltungsübertretung und kein strafrechtliches Delikt. Im Ennser Fall würde der Straftatbestand des „Im-Stich-Lassens einer Verletzten“ schlagend werden: Dann drohen bis zu drei Jahre Haft. Nicht nur Unfallverursacher haben Pflichten: „Wird jemand bei einem Verkehrsunfall verletzt, muss man als Zeuge helfen, sofern nicht bereits jemand anders hilft“, sagt ÖAMTC-Juristin Stefanie Todorov.

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Wer weder hilft, noch Hilfe holt, dem droht eine strafrechtliche Verfolgung wegen unterlassener Hilfeleistung.

ÖAMTC-Juristin Stefanie Todorov

Ob Verursacher oder Zeuge: „Zuerst muss man klären, ob es Verletzte gibt. Ist das möglicherweise der Fall, muss sofort – im Rahmen des mir Zumutbaren – Erste Hilfe geleistet, oder zumindest Hilfe geholt werden. Wer das unterlässt, dem droht strafrechtliche Verfolgung wegen unterlassener Hilfeleistung.“

Um den Unfallhergang nachzuvollziehen, sind Zeugen notwendig. Daher sollte man unbedingt seine Daten hinterlassen. Vor Gericht helfen auch Dashcam-Aufnahmen, deren Verwendung ist hierzulande aber heikel.

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