„Gefängnis entlasten“

So viele Häftlinge in Heimatland geschickt wie nie

Österreich
15.02.2026 09:24
Porträt von krone.at
Von krone.at

Noch nie wurden so viele Häftlinge in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt wie im vergangenen Jahr. Mehr als 200 Personen mussten 2025 zur Strafvollstreckung Österreich verlassen. Und die Justiz will die „Haft in der Heimat“ weiter ausbauen.

208 Gefangene mussten im Vorjahr Österreich den Rücken zukehren, das ist ein Höchstwert seit Beginn der Aufzeichnungen 2013. Dazu kamen insgesamt 394 Personen mit Einreise- oder Aufenthaltsverboten, die aus dem Strafvollzug in ihre Heimatländer gebracht wurden, wie Zahlen des Justizministeriums zeigen.

Maßnahme soll noch verstärkt werden
Das SPÖ-geführte Justizressort will damit gleich zwei Fliegen mit einer Klatsche schlagen. Die vermehrte Überstellung von Strafgefangenen in ihre Herkunftsländer sei „ein wichtiges Anliegen, um die heimischen Gefängnisse zu entlasten und eine bessere Resozialisierung von Strafgefangenen in der Heimat zu ermöglichen“, hieß es.

Es handle sich um eine laufende Maßnahme, die noch verstärkt werden solle. Auch im Regierungsprogramm der schwarz-rot-pinken Koalition ist diese vorgesehen. Über die neuesten Zahlen hatten zuerst die „Vorarlberger Nachrichten“ berichtet.

Die meisten kommen aus Europa

  • Ein Großteil der Ersuchen und Überstellungen betreffe das EU- bzw. europäische Ausland.
  • Ob jemand ins Herkunftsland überstellt wird, hängt nicht direkt mit dem Delikt zusammen. Ausschlaggebend ist die Dauer der Freiheitsstrafe, wie das Justizministerium erklärt. Denn ein Ansuchen mache nur Sinn, wenn noch „ausreichend Strafzeit“ vorhanden sei und keine bedingte Entlassung anstehe.
  • Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene sind ein EU-Rahmenbeschluss sowie das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen des Europarats. 
  • Daneben gibt es auch Abkommen mit einzelnen Ländern zur Überstellung von Häftlingen.

Erstmals über 200 Häftlinge
Erst seit 2013 wird die Zahl der überstellten Häftlinge dokumentiert. Im ersten Jahr waren es 83 Personen, im Jahr darauf schon fast doppelt so viele. 2025 stieg die Zahl nun zum ersten Mal auf über 200 – das waren deutlich mehr als 2024, da wurden nur 167 Personen überstellt.

Personen mit einem Einreise- oder Aufenthaltsverbot können schon nach der Hälfte ihrer Strafzeit aus dem Gefängnis kommen. Die Bedingung ist aber, dass die Personen Österreich dann sofort verlassen. 2008 gab es 350 solcher Fälle, seitdem hält sich die Zahl auch recht konstant.

Überstellung billiger als Haft
Die Kosten für Überstellungen sind laut Ministerium „je nach individuellem Fall sehr unterschiedlich“. Insgesamt spare man aber Geld, denn die Haft der Menschen sei teurer, als sie aus dem Land zu bringen. Das Land, das darum ersucht, einen Häftling außer Landes zu bringen, muss die Kosten bis zur Übergabe des Gefangenen tragen. In Österreich kommen die entsprechenden Zahlungen aus dem Justizbudget.

Keine Zahlen zu Österreichern
Umgekehrt können natürlich auch Österreicherinnen und Österreicher aus ausländischen Haftanstalten zurück nach Österreich gebracht werden. Wie oft das passiert, wird von der Justiz allerdings nicht zentral erhoben. Die Abwicklung laufe über die Landesgerichte, daher gebe es keine Gesamtzahl, hieß es.

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