Debatte um Regelwerk

ÖVP fordert Schuldenbremse im Verfassungsrang

Burgenland
27.01.2026 07:00

Am Donnerstag will Rot-Grün das Haushaltsstabilitätsgesetz im Landtag mit einfacher Mehrheit beschließen. Die Volkspartei verlangt erneut Änderungen und tritt weiter für eine Schuldenbremse im Verfassungsrang ein.

„Eine Schuldenbremse ist nur dann etwas wert, wenn sie verbindlich ist und das gibt es nur im Verfassungsrang“, meint ÖVP-Landesobmann Christoph Zarits. Rot-Grün könne sonst das Regelwerk mit einfacher Mehrheit außer Kraft setzen. Bei einem Verfassungsgesetz sei hingegen eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. ÖVP-Klubobmann Bernd Strobl beziffert die Schulden des Landes aktuell mit rund 3,3 Milliarden Euro und zieht Vergleiche mit einem Eisberg. „Sichtbar sind nur die Landesschulden, der gefährliche Rest steckt in der Holding und ausgelagerten Beteiligungen“, so Strobl.

ÖVP-Landtagsmandatar Thomas Steiner vermisst beim Haushaltsstabilitätsgesetz die dafür nötigen Verwaltungsreformen und kritisiert, dass der Krankenanstaltenbereich ausgenommen sei. Ebenso wäre nicht klar definiert, in welchen „Notsituationen“ die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt werden könne. Steiner forderte zudem eine „Schutzklausel“ für die Gemeinden bei Einsparungen. „Wichtig wäre auch eine parlamentarische Kontrolle der Schuldenbremse“, so der ÖVP-Mandatar und schlägt einen Unterausschuss im Landtag vor. Die Volkspartei betont, für Gespräche über ein Verfassungsgesetz bereitzustehen.

SPÖ: „Keine seriöse Budgetpolitik“
Doch die Chancen auf eine Umsetzung sind sehr gering: „Diese Aussagen sind ein weiterer Beweis dafür, dass es nicht um seriöse Budgetpolitik geht, sondern ausschließlich um das Produzieren von Schlagzeilen ohne Substanz“, kontert SPÖ-Klubchef Roland Fürst. Die ÖVP habe im Landtag ausreichend Gelegenheit gehabt, sich konstruktiv zum Budgetkurs einzubringen. Im Nachhinein eine Schuldenbremse im Verfassungsrang zu fordern, sei reines politisches Theater. „Das Haushaltsstabilitätsgesetz ist klar und verbindlich“, erklärt Fürst. Auch ohne Verfassungsrang sei es ein Gesetz, an das man sich zu halten habe.

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