Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt die Lebensmittelhändler Hofer, Lidl, Billa und Spar. Dabei geht es um das fehlerhafte Umsetzen des Preisauszeichnungsgesetzes, das im Sommer 2022 geändert wurde. Bei Hofer wird zudem eine Irreführung der Kundinnen und Kunden beanstandet.
So würde sich die Rabattberechnung nicht am niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bemessen. Zudem werde dieser nicht angegeben, sagte eine VKI-Anwältin vor Gericht. Der Verein teilte mit, dass teils überhaupt keine Preisersparnis vorliege. „Es ist keine einfache Geschichte, auch für mich nicht“, sagte Handelsgericht-Richterin Charlotte Schillhammer, die die Beweisaufnahme „schmal und klar“ halten wolle.
Der Diskonter wies die Vorwürfe zurück. Bei Rabatten aufgrund des nahenden Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) entfällt bei schnell verderblichen Waren – unter anderem Obst, Gemüse und Fleisch – die Pflicht zur Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage. Dies könne aber nur bei verpackten Lebensmitteln gemacht werden, weil es bei unverpackten Waren kein MHD gebe, sagte ein Anwalt am Freitag am Handelsgericht Wien. Das sei gleichheits- oder verfassungswidrig.
Zusätzlich zu Hofer klagt der VKI auch die Lebensmittelhändler Lidl, Spar und Billa im Auftrag des Sozialministeriums. Seit Sommer 2022 sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, bei Preisermäßigungen den „vorherigen niedrigsten Preis“ anzugeben, der zumindest einmal innerhalb von 30 Tagen vor Ankündigung des Rabatts verlangt wurde. Doch die Beschilderung sei bisher intransparent, die genaue Ersparnis bliebe oft unklar, heißt es. Auch in ihrer Werbung würden die Lebensmittelhändler gegen das Preisauszeichnungsgesetz verstoßen.
In der Klage wird verlangt, dass zumindest der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage angegeben werden muss. Der nächste Verhandlungstermin ist am 7. April. An diesem Tag sollen mehrere Zeuginnen und Zeugen einvernommen werden.
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