Letztes Urteil nach dem blutigen Bandenkrieg in Wien: Der selbst ernannte „Tschetschenen-Führer“ muss wegen der Massenschlägerei am Bahnhof Meidling sechs Jahre ins Gefängnis. 20 weitere Angeklagte wurden ebenfalls verurteilt. Nicht rechtskräftig.
Zwei Dutzend maskierte und schwarz gekleidete junge Männer stürmten am 7. Juli 2024 den Platz vor dem Bahnhof Meidling, gingen auf vier arabische Opfer los. Diese blutige Massenschlägerei markiert laut Staatsanwaltschaft Wien das Ende des Bandenkrieges zwischen Tschetschenen und Syrern – und beschäftigt seit Anfang Jänner einen Schöffensenat im Wiener Landl.
20 Angeklagte bereits verurteilt
Während der Prozess gegen 22 Angeklagte bereits abgeschlossen wurde – es setzte Urteile zwischen milden bedingten Strafen für psychischen Beitrag zur absichtlich schweren Körperverletzung und schweren gemeinschaftlichen Gewalt bis zu Haftstrafen für unmittelbare Täter. Auch zwei Freisprüche ergingen. Nicht rechtskräftig.
Auf sozialen Medien zu Gewalt aufgerufen
Am letzten Verhandlungstag fiel nun das Urteil gegen den selbst ernannten „Tschetschenen-Führer“ der Wiener Community. Der 25-Jährige soll zu der schweren Gewalttat gegen Syrer am Bahnhof-Meidling in sozialen Medien aufgerufen haben. In den Saal wird Abu Bakar D. schwer bewacht, mit Fuß- und Handfesseln gebracht. Schuldig will er aber nicht sein: „Vieles hier stimmt nicht. Ich weiß, dass ich dort nicht gekämpft habe. Ich weiß, dass ich auf der Meidlinger Hauptstraße war, aber auf der anderen Seite. Und ich weiß, dass ich niemanden dazu bestimmt habe.“
Das sehen die Schöffen aber anders: Abu Bakar D. wird nicht rechtskräftig zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Schließlich weist er bereits zwei Vorstrafen auf – eine wegen terroristischer Vereinigung und eine wegen Anstiftung zum schweren Raub. Da fasste er eine zehnjährige Haftstrafe aus.
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