Staatsanwaltschaft:
Crans-Montana: Vorerst keine Haft für Barbetreiber
Nach dem tödlichen Inferno in einer Bar in Crans-Montana stehen die Barbetreiber im Fokus der Staatsanwaltschaft. Diese hat jetzt entschieden: Das Unternehmerpaar muss nicht in Haft. Die Kriterien dafür seien nicht erfüllt, heißt es von den Behörden.
Die Identifizierung aller 40 Todesopfer des Brandinfernos im Schweizer Skiort Crans-Montana ist abgeschlossen. Viele derjenigen, die es nicht lebend aus der brennenden Bar schafften, sind noch nicht volljährig gewesen. Das jüngste Todesopfer ist eine 14-jährige Schweizerin. Im Fokus der Ermittler stehen die Betreiber der Bar „Le Constellation“. Die Kriterien für eine Untersuchungshaft sind derzeit nicht erfüllt, heißt es von der Walliser Staatsanwaltschaft.
„Kriterien nicht erfüllt“
Derzeit bestehe kein Verdacht, dass sich die Beschuldigten, ein französisches Paar, dem Strafverfahren oder einer zu erwartenden Strafe durch Flucht entziehen wollen. Auch die anderen Kriterien wie Rückfall- oder Verdunkelungsgefahr kommen nicht in Betracht, sagte die Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud.
Strafuntersuchung läuft seit Samstag
Die Walliser Staatsanwaltschaft hatte am Samstag Ermittlungen, im Schweizer Recht „eine Strafuntersuchung“, gegen die beiden Betreiber des Lokals eröffnet. Ihnen werden fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst vorgeworfen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung, wurde betont.
Sprühkerzen hatten Feuer ausgelöst
Laut Staatsanwaltschaft deutet alles darauf hin, dass das Feuer von „Wunderkerzen“ ausging, die auf Champagnerflaschen angebracht waren. Wie auf Bildern in den sozialen Netzwerken zu sehen ist, dürfte eine Person auf den Schultern einer anderen Person versehentlich die Decke in Brand gesetzt haben. Die Ermittler konzentrieren sich nun unter anderem auf den Lärmschutzschaum, der an der Decke angebracht war.
Gemeinde als Zivilklägerin
In dem Verfahren tritt die Gemeinde Crans-Montana als Zivilklägerin auf, wie sie mitteilte. Die Gemeinde wolle, dass die Tragödie schnell vollständig aufgeklärt werde.









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