Achtung, Lebensgefahr!

Illegale Knaller: Tausende Stück sichergestellt

Wien
29.12.2025 08:45

Gefahr für Leib, und im schlimmsten Fall sogar Leben: In der Zeit rund um den Jahreswechsel haben Knall- und Feuerwerkskörper Hochkonjunktur, doch nicht selten landet mittlerweile illegale Pyrotechnik in unerfahrenen Händen – mit oft verheerenden Folgen. Wie groß das Sicherheitsrisiko ist, zeigen aktuelle Aufgriffe des Zollamtes.

Im Dezember 2025 wurden 39 Aufgriffe verzeichnet, bei denen 4714 pyrotechnische Gegenstände wie zum Beispiel Raketen, Böller, Kracher, Feuerwerksbatterien, Fontänen oder Vulkane sichergestellt wurden, die illegal eingeführt, gelagert oder weitergegeben wurden.

Aufgriffe im Detail
Keine Kennzeichnung oder nur für Profis gedacht
  • Den größten Anteil der sichergestellten Gegenstände machten pyrotechnische Erzeugnisse ohne jegliche Kennzeichnung aus. Insgesamt wurden 3111 Stück solcher Produkte aus dem Verkehr gezogen. Gerade bei nicht gekennzeichneter Pyrotechnik ist das Gefahrenpotenzial besonders hoch, da weder Sicherheitsstandards, Herkunft noch die zulässige Verwendung nachvollziehbar sind. Für Konsumentinnen und Konsumenten besteht hier ein erhöhtes Risiko schwerer Verletzungen.
  • Es wurden 619 Feuerwerkskörper der Kategorie F3 aus dem Verkehr gezogen. Diese Kategorie umfasst Feuerwerkskörper mit mittlerer Gefahr, die ausschließlich für die Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährden darf.
  • Auch Pyrotechnik der Kategorie F4 wurde sichergestellt, insgesamt waren es 320 Feuerwerkskörper. Diese stellen eine große Gefahr dar und dürfen ausschließlich von Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen verwendet werden. Die missbräuchliche Verwendung solcher Gegenstände kann gravierende Folgen für Personen und Sachwerte haben – ein Moment der Unachtsamkeit kann reichen, um schwere Verletzungen oder Brände zu verursachen.
  • Auch Feuerwerkskörper geringerer Kategorien waren Teil der Aufgriffe. So wurden 516 Stück der Kategorie F2 festgestellt, die zwar als pyrotechnische Gegenstände mit geringer Gefahr und geringem Lärmpegel gelten, jedoch nur in abgegrenzten Bereichen im Freien verwendet werden dürfen. Zusätzlich wurden 110 sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 sichergestellt, bei denen von einer geringen Gefahr ausgegangen wird. Weitere 38 Gegenstände entfielen auf die Kategorie T1, also pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen und in Theatern, die ebenfalls als Produkte mit geringer Gefahr eingestuft sind.
Keine Kennzeichnung oder nur für Profis: Laien gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch ...
Keine Kennzeichnung oder nur für Profis: Laien gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere (Symbolbild).(Bild: APA/dpa/Caroline Seidel)

Risiko für schwere Unfälle enorm
Der Kauf und die Verwendung illegaler Pyrotechnik setzen nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch unbeteiligte Dritte einer realen Gefahr aus. Illegale Feuerwerkskörper unterliegen keiner Sicherheitsprüfung, keiner Alterskontrolle und keinen klaren Gebrauchsvorschriften. Wer solche Produkte erwirbt oder verwendet, riskiert schwere Unfälle und empfindliche rechtliche Konsequenzen, so das Finanzministerium.

„Bringt sich und andere in große Gefahr“
„Wer das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßen möchte, sollte generell auf die dafür vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen achten. Keinesfalls aber sollen illegale Böller oder Raketen verwendet werden. Man macht sich nicht nur strafbar damit, sondern bringt sich und andere Menschen in große Gefahr“, warnt Finanzminister Markus Marterbauer. „Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist für viele Menschen eine schöne Tradition. Dabei darf jedoch keine Gefahr für die eigene oder die Gesundheit anderer entstehen“, ergänzte Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.

„Nur legal importierter, CE-zertifizierter Artikel ist sicher“
Auch Thomas Köchl, Branchensprecher des österreichischen Pyrotechnikfachhandels, warnt vor dem Kauf illegaler Feuerwerksartikel aus dem Ausland oder vom Online-Erwerb. „Diese Produkte bergen oft extreme Verletzungsgefahren und schaden nicht nur den Tieren und der Umwelt, sondern auch dem legalen Pyrotechnikfachhandel.“ Dieser unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen, und nur qualifizierte Personen dürfen pyrotechnische Artikel verkaufen oder Feuerwerke der höheren Kategorien (F3 und F4) abschießen. „Das heißt: Nur ein legal importierter, CE-zertifizierter Feuerwerksartikel, der beim österreichischen Fachhändler gekauft wird, ist ein sicherer Artikel“, sagt Köchl.

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