Viele private Haushalte haben in den vergangenen Jahren eine PV-Anlage installiert. Dann hieß es plötzlich, sie sollen künftig fürs Stromeinspeisen zur Kasse gebeten werden und Netzkosten zahlen. Nun ruderte die Politik zurück und hat im neuen Entwurf zum Strommarktgesetz (jetzt Günstiger-Strom-Gesetz) eine Einspeiseleistung von bis zu 7 kW ausgenommen.
Der Unmut bei den vielen Tausenden privaten Haushalten mit einer PV-Anlage am Dach oder im Garten war groß. So plante die Politik, auch durch viele Expertenmeinungen bestätigt, künftig für das Einspeisen von Strom eine Netzgebühr zu verlangen. Der Grund vereinfacht zusammengefasst: Man würde das Netz nutzen und dafür auch noch Geld bekommen. Außerdem wären es „nur“ ein paar Cent je Kilowatt, die dann anfallen sollen, hieß es seitens der Regulierungsbehörde E-Control.
Sowohl Branchenvertreter als auch viele Private liefen dagegen Sturm. Einerseits will man bekanntlich weg von fossilen Energieträgern und Erneuerbare forcieren. Diesen Prozess würden Netzkosten für PV-Anlagenbesitzer stark bremsen. Bekanntlich bringt das Einspeisen oft nur um die fünf Cent je Kilowattstunde (kWh). Ein paar Cent Netzkosten je Kilowattstunde würden den Ertrag stark reduzieren und die Amortisationszeit der Anlage deutlich verlängern.
Bis zu 7 kW Einspeiseleistung ausgenommen
Nun hat die Politik hier scheinbar einen Rückzieher hingelegt (es wird kolportiert, insbesondere auf Druck der niederösterreichischen Landeshauptfrau) und im aktuellen Entwurf zum Günstiger-Strom-Gesetz Haushalte, die nur eine geringe Menge Strom ins Netz einspeisen, ausgenommen.
Konkret sollen Private, die maximal 7 kW ins Netz einspeisen, von den Netznutzungsentgelten ausgenommen werden. Das bedeutet, dass auch für größere Anlagen, die aber nur 7 kW oder weniger ins Netz abgeben (und den Rest beispielsweise selbst verbrauchen oder speichern), kein Netznutzungsentgelt zu bezahlen ist. Sie müssen nur einmalig für den Netzanschluss eine Gebühr von 13 Euro je Kilowatt-Peak installierte Leistung bezahlen. Wer zum Beispiel 10 kWp Leistung am Dach hat, zahlt einmalig dafür 130 Euro Netzanschlussgebühr. Dazu Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer: „Netzdienliches Verhalten wird erstmals belohnt, um die Netze zu entlasten und die Versorgungsstabilität zu erhöhen und ein Blackout zu verhindern.“
Ab dem 8. kW wird dann einen Einspeisegebühr verrechnet, egal wie großer oder klein die Anlage ist. Diese ist im Gesetz nicht festgeschrieben und wird künftig durch die Regulierungsbehörde festgelegt. E-Control-Vorstand Alfons Haber sprach in einem früheren Interview, wie bereits erwähnt, von einem „Centbereich“.
PV-Gebühren bremsen Erneuerbare
Fakt ist jedenfalls, dass die Einspeisegebühr für Private den Ausbau von Photovoltaik jedenfalls nicht beschleunigen wird. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist noch offen. Geplant wäre es für Anfang 2026. Jetzt wird es jedenfalls einmal im Parlament diskutiert. Dabei kann es natürlich noch zu Änderungen kommen.
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