Eine Familie aus Linz (Oberösterreich) muss Hund „Nero“, den sie eigentlich schon ins Herz geschlossen hat, wieder abgeben, weil der Papa vorbestraft ist und diese Rasse auf der „Liste“ steht. Kurios: Wäre der Ex-Häftling nicht so ehrlich gewesen, wäre der Amstaff noch in der Familie ...
„Nero“ muss weg. Er hätte gar nicht in die Familie von Marcel H. (28) aus Linz einziehen dürfen. Denn ein grober Fehltritt vor acht Jahren macht den Familienvater bis jetzt offiziell „nicht vertrauenswürdig“. Und damit darf er laut Hundehaltegesetz „Nero“ nicht in seinem „Einflussbereich“ haben. Denn der neun Monate alte Hund ist ein American Staffordshire Terrier, der wie Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa Inu und deren Kreuzungen bei uns als „Listenhunde“ geführt werden.
Mehr als ein Jahr Haft ist zuviel
Wer nämlich „wegen einer grob fahrlässigen oder mit Vorsatz begangenen gerichtlich strafbaren Handlung zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde“, darf bis zur Tilgung dieser Strafe keinen Listenhund haben. Und Marcel H. hatte wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs 22 Monate teilbedingt ausgefasst. „Ich habe bei der Halterausbildung meine Vorstrafe angegeben, da hieß es noch, dass diese kein Problem sei“, sagt der Linzer, der bei der Anmeldung von „Nero“ aber abblitzte.
Ich habe bei der Halterausbildung meine Vorstrafe angegeben, da hieß es noch, dass diese kein Problem sei.
Der Linzer Marcel H.
Mann oder Hund – das wäre die Wahl gewesen
„Hätte ihn meine Frau angemeldet, wäre es egal gewesen.“ Stimmt, heißt es auf Anfrage beim Linzer Magistrat. Aber hätte man es irgendwie erfahren, dass der „Kampfhund“ mit dem Ex-Knacki in einer Wohnung lebt, hätten entweder der Mann oder der Hund gehen müssen.
Vor 2024 war das Gesetz milder
Um einer behördlichen Abnahme zu entgehen, wurde „Nero“ bei einer Freundin in der Steiermark untergebracht, dies ist aber keine Dauerlösung. Die Familie hat mehrere Stellen – Land OÖ und auch den Linzer Bürgermeister – kontaktiert, damit sie „Nero“ behalten darf, blitzte aber überall ab. „Ich bekam die Mitteilung, dass es frühestens 2029 geht, wenn die Strafe getilgt ist“, sagt Marcel H., der sich ärgert, weil er Vorbestrafte kennt, die Listenhunde halten, aber diese vor 2024 angemeldet haben, als das Gesetz noch milder war.
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