Schumacher-Prozess

Wegen Erpressung Angeklagter zog Berufung zurück

Formel 1
14.11.2025 14:05
Porträt von krone Sport
Von krone Sport

Im Fall der versuchten Erpressung der Familie Schumacher ist das Urteil in Deutschland gegen einen der drei Angeklagten rechtskräftig geworden. Nachdem der Richter des Wuppertaler Landgerichts allen drei Angeklagten geringe Aussichten auf mildere Strafen in der Berufungsinstanz bescheinigt hatte, zog der Sohn des Hauptangeklagten seine Berufung zurück. Er hatte sechs Monate Haft auf Bewährung erhalten.

„Das erscheint mir nicht allzu hoch. Ihr Rechtsmittel ist nicht sehr erfolgversprechend“, hatte der Richter gesagt. Da weder Nebenklage noch Staatsanwaltschaft gegen den Schuldspruch für den 31-Jährigen Rechtsmittel eingelegt hatten, wurde das Urteil sofort rechtskräftig. Gegen die beiden anderen Angeklagten wird in der kommenden Woche weiter verhandelt.

15 Millionen Euro gefordert
Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollten 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Der frühere Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.

Das Amtsgericht Wuppertal hatte den mehrfach vorbestraften Hauptangeklagten (54) Mitte Februar wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 2.400 Euro Geldauflage verurteilt. Die Nebenklage will ihn als Mittäter zu einer deutlich höheren Strafe verurteilt sehen. Der Sohn des Hauptangeklagten wurde ebenfalls wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung verurteilt.

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