Prozess im Dezember

Ex-Stadtchef Luger muss wegen Untreue vor Gericht

Oberösterreich
23.10.2025 15:48

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ). Der Vorwurf lautet auf Untreue. Das Verfahren beschäftigt sich damit, ob der Linzer Veranstaltungsgesellschaft (LIVA) durch Lugers Verhalten ein finanzieller Schaden entstanden ist. Die „Krone“ erreichte seinen Anwalt.

Zur Erinnerung: Im August 2024 trat Luger zurück, nachdem Chatprotokolle offenbart hatten, dass er dem späteren LIVA-Chef und Brucknerhaus-Intendanten Dietmar Kerschbaum die Hearingunterlagen zugeschanzt und so den Bewerbungsprozess beeinflusst hatte. Der Prozess, der am 12. Dezember angesetzt ist, dreht sich um ein besonderes Rechtsgutachten. Dieses wurde im Zuge der Brucknerhaus-Affäre von Luger selbst in Auftrag gegeben und sollte klären, welche Rolle es gespielt habe, dass Dietmar Kerschbaum „anonym“ die Hearing-Fragen im Vorfeld zugespielt bekommen habe. Die Anwaltskanzlei kam damals zu dem Schluss, dass die Vorab-Herausgabe der Bewerbungsinfos „gesellschaftsrechtlich und arbeitsrechtlich“ nicht relevant gewesen sei, möglicherweise aber strafrechtlich. 

Luger verschwieg, dass er Unterlagen selbst weitergab
Gegenüber den Gutachtern hatte Luger allerdings verschwiegen, die Hearingunterlagen selbst weitergegeben zu haben. Nun muss das Gericht klären, welchen Effekt dieser Umstand auf das gesamte Rechtsgutachten hatte. Laut Anklageschrift könnte dessen Beauftragung vorwiegend in Lugers Interesse erfolgt sein. Im Gegensatz dazu sind die Untersuchungen über die Weitergabe der Hearingunterlagen sowie die Kosten für einen späteren Krisen-PR-Manager, der Luger beraten hat, vom Tisch – hier wurden die Ermittlungen eingestellt.

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Unabhängig davon, ob dem Vorgehen meines Mandanten eine strafrechtliche Dimension letztlich beizumessen ist oder nicht, steht er zu seinem Handeln und betrachtet es aus vielen Gründen als Fehler.

René Haumer, Lugers Rechtsanwalt

Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) muss sich im Dezember vor Gericht verantworten.
Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) muss sich im Dezember vor Gericht verantworten.(Bild: Wenzel Markus)

Verfahren sollte eingestellt werden
Wie aus gut informierten Kreisen zu hören ist, wollte die Staatsanwaltschaft Linz das gesamte Verfahren gegen Luger Ende April einstellen, die Oberstaatsanwaltschaft stimmte diesem Antrag zu. Das Justizministerium erteilte jedoch die Weisung, das Verfahren fortzusetzen – wohl aufgrund der politischen Brisanz des Falles. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Die Kosten für das Rechtsgutachten belaufen sich auf rund 19.000 Euro Brutto. Diese wären von Luger im Falle einer Verurteilung ebenso zu begleichen, wie die Prozesskosten.

Das sagt Lugers Anwalt zur Anklage
Gegenüber der „Krone“ bestätigt Lugers Rechtsanwalt, René Haumer, den Strafantrag. Die strafrechtliche Beurteilung dieses Sachverhalts erweise sich als komplex, da das Rechtsgutachten dennoch überwiegend werthaltige Aussagen für die LIVA treffe. Haumer: „Die Frage, ob wir es hier also tatsächlich mit Untreue zu tun haben, wird daher vom Gericht zu beantworten sein. Unabhängig davon, ob dem Vorgehen meines Mandanten eine strafrechtliche Dimension letztlich beizumessen ist oder nicht, steht er zu seinem Handeln und betrachtet es aus vielen Gründen als Fehler. Klaus Luger hat dies gegenüber den Strafverfolgungsbehörden von Anfang an auch nicht bestritten.“

ÖVP-Vizebürgermeister setzt auf vollständige Aufklärung
Nach Bekanntwerden der Anklage meldete sich ÖVP-Vizebürgermeister Martin Hajart via Presseaussendung als erster zu Wort: „Mit dem Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister Luger lebt die Hoffnung, dass der LIVA-Skandal nun endlich vollständig aufgearbeitet wird. Immer noch ist nämlich nicht bekannt, wie groß der Schaden aus dem LIVA-Skandal in Summe für die Stadt tatsächlich ist. Immerhin hat die Stadt Linz 1,8 Millionen Euro zusätzlich an die LIVA extra zuschießen müssen.“ Ein möglicher Schaden aus den Klagen des ehemaligen Geschäftsführers sei dabei noch gar nicht berücksichtigt. Die Frage sei nun, ob sich die Stadt Linz als geschädigter Privatbeteiligter dem Verfahren anschließen werde.

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