„Störung der Ruhe“

Gericht entscheidet: Hält Bleibeverbot für Windl?

Gericht
23.10.2025 11:26

Die Verhandlung rund um das Aufenthaltsverbot für Klimaaktivistin Anja Windl soll noch heuer stattfinden. Am 3. Dezember soll ein Grazer Gericht eine Entscheidung über die Mitstreiterin der früheren „Letzten Generation“ fällen. Nach einem mehr als zwei Jahre andauernden Verfahren wurde der 28-Jährigen im März ein zweijähriges Aufenthaltsverbot in Österreich erteilt. Windls Anwalt legte dagegen Berufung ein. 

Die 28-Jährige soll Anfang Dezember in der Grazer Außenstelle des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) erscheinen. Die Ladung kommt damit noch vor Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die deutsche Klimaaktivistin. Bereits im März wurde der 28-Jährigen nach einem bereits zwei Jahre andauernden fremdenrechtlichen Verfahren ein Aufenthaltsverbot durch das Bundesministerium Fremdenwesen und Asyl (BFA) erteilt. Windls Anwalt Ralf Niederhammer legte daraufhin Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht ein.

„Massive querulatorische Neigung“
Das BFA sprach in dem Bescheid von einer „massiv querulatorischer Neigung“ Windls. Das Ministerium sehe keinen Ausdruck von Aktivismus, sondern vielmehr eine „weitreichende Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung“. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt seit mehr als zwei Jahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der schweren Sachbeschädigung gegen die Studentin und weitere ehemalige Mitglieder der „Letzten Generation“.

Auch eine Aktion vor der Parteizentrale der ÖVP in Wien wird als Grund dafür aufgelistet. Windl hatte im Jänner gegen die Aufnahme von Koalitionsgesprächen zwischen ÖVP und FPÖ protestiert, indem sie die Parteizentrale der Volkspartei in der Lichtenfelsgasse mit Hundekot beschmierte – Motto: „Ihr stinkt nach brauner Scheisse“.

Anwalt findet Vorgehen des BFA „kurios“
Am Donnerstag sprach die Klimaaktivistin von „einem Warnsignal für den Zustand unserer Demokratie“. Für Anwalt Niederhammer ist das Vorgehen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) „einigermaßen kurios“. Windl sei in Österreich nie strafrechtlich verurteilt worden, ein Aufenthaltsverbot wäre nur bei „schwerwiegender Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit“ gerechtfertigt, so der Verteidiger. Stattdessen wirft man ihr nun ihre Aktivitäten mit der Gruppierung „Letzte Generation“ vor – ein vergleichbarer Fall wäre Niederhammer nicht bekannt.

Bekanntes Gesicht von „Letzte Generation“
Windl lebt seit Herbst 2017 in Klagenfurt. Die bayrische Studentin gilt als eines der Gesichter des im August 2024 aufgelösten österreichischen Ablegers der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“. Zusammen mit der Gruppe hatte sie in den vergangenen Jahren unter anderem mit Verkehrsblockaden auf Straßen oder Autobahnen gegen die Klimapolitik der Bundesregierung protestiert.

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