In Chatgruppe gesendet

Kinderpornos: Angeklagter kam mit Diversion davon

Vorarlberg
25.10.2025 06:05
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein unbescholtener Vorarlberger soll in mehreren Chatgruppen einschlägige Dateien heruntergeladen und teilweise weitergeschickt haben. Doch am Ende des Prozesses am Freitag stand kein Urteil, sondern eine Diversion – und damit kein Eintrag im Strafregister.

„Ich war nur an Pornografie mit Erwachsenen interessiert“, beteuert der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung. Anfang des Jahres habe er, so seine Schilderung, verschiedene „Container“-Sammlungen von Videos und Fotos auf sein Handy geladen. „Ich hab’ sie angeschaut und dann gleich wieder gelöscht“, erklärt er ruhig. Kinderpornografie habe er nie bewusst gesehen: „Als sich die Leute in der Chatgruppe komisch benommen haben, bin ich ausgestiegen. Ich hatte ein schlechtes Gefühl.“

Pornografisches Foto beschlagnahmt
Die Ermittlungen begannen, nachdem die Polizei ein kinderpornografisches Foto aufgespürt hatte, das von seinem Gerät weitergeleitet worden war. Bei einer Hausdurchsuchung im Mai wurden Handy und Computer beschlagnahmt. Der Schock damals sei groß gewesen, so der Angeklagte: „Plötzlich standen die Polizisten vor der Tür – ich wusste gar nicht, was los war.“ Auf die Frage der Richterin, ob er sich an das fragliche Bild erinnere, antwortet er: „Ehrlich gesagt, nein. Ich habe viele Dateien gar nicht geöffnet, sondern einfach weitergeschickt.“

„Mehr Glück kann man kaum haben“
Weil viele Daten gelöscht waren, ließ sich nicht mehr eindeutig feststellen, ob der 21-Jährige wissentlich kinderpornografisches Material besessen oder verbreitet hatte. Ein weiterer IT-Gutachter hätte Klarheit bringen können – doch darauf verzichtete das Gericht. So endete der Prozess mit einer Diversion: Der Angeklagte zahlt 720 Euro Geldbuße, die sein Verteidiger sogar vorstreckt. „Mehr Glück kann man kaum haben“, meinte dieser nach der Verhandlung. Rechtskräftig ist die Sache allerdings noch nicht, denn der Staatsanwalt erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

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