Mit der im September im Nationalrat beschlossenen Verschärfung der Waffengesetze in Österreich gelten ab November neue Regeln. So wird es etwa einen direkteren und schnelleren Informationsaustausch zwischen den Behörden und eine längere Abkühlphase geben. Laut Innenministerium folgt Mitte 2026 die nächste Runde an Gesetzesänderungen.
Nach der Amoktat in Graz, dem Anlassfall für die Änderungen, kann im Falle einer Untauglichkeit aufgrund psychologischer Auffälligkeiten bei der Stellung künftig seitens der Waffenbehörde eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenpass verwehrt werden.
Abkühlphase tritt in Kraft
Auch nimmt ein abgeschlossener Kauf mehr Zeit in Anspruch, da eine verlängerte Abkühlphase in Kraft tritt. Die Frist von Kauf bis Erhalt der ersten Waffe wird von drei Tagen auf vier Wochen verlängert. Dies soll dazu führen, dass Männer und Frauen nicht in einem möglicherweise emotionalen Zustand Waffen reflexartig erwerben können.
Die ersten Änderungen beim verbesserten Waffengesetz, nämlich ordentlicher Informationsaustausch zwischen den Behörden und die Verlängerung der sogenannten Abkühlphase, gelten ab November.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP)
Bild: Birbaumer Christof
Der Schütze des Amoklaufs in Graz, der im Juni zehn Menschen tötete, hatte die verwendeten Waffen legal besessen, obwohl ihm bei der Stellung psychologische Auffälligkeiten attestiert worden waren. „Die ersten Änderungen beim verbesserten Waffengesetz, nämlich ordentlicher Informationsaustausch zwischen den Behörden und die Verlängerung der sogenannten Abkühlphase, gelten ab sofort“, erklärt Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).
Zweite Welle an Änderungen für Mitte 2026 geplant
Weitere notwendige Verschärfungen, ohne praktische Auswirkungen auf gut ausgebildete und streng geprüfte Jäger und Schützen, würden laut dem Innenministerium bis Mitte nächsten Jahres umgesetzt. Diese sehen eine Umprogrammierung des Zentralen Waffenregisters vor. Zu diesem Zeitpunkt gelten strengere Prüfungen der waffenrechtlichen Verlässlichkeit sowie die Erhöhung der Qualität des klinisch-psychologischen Gutachtens. Außerdem sind ein verpflichtendes Explorationsgespräch und neue Testverfahren angekündigt. Zudem gilt dann eine Sperrfrist von zehn Jahren für all jene, die innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal negativ beurteilt wurden.
Probezeit bei Erstausstellung erhöht
Künftig wird das Mindestalter für den Kauf von Schusswaffen bei Kategorie A und B von 21 auf 25 Jahre angehoben, bei Kategorie C von 18 auf 21 Jahre. Ausnahmen sollen weiterhin gelten, wenn Waffen für den Beruf benötigt werden. Die Probephase für waffenrechtliche Bewilligungen dauert bei der Erstausstellung fünf Jahre lang.
Zudem werden der Polizei erweiterte Kontrollbefugnisse im Umkreis von Schulen und Kindergärten gestattet. Die Regeln bei privatem Waffenverkauf sollen auch nochmals strenger gemacht werden.
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