Nächster Prozess fix

Folgt Berufung? Benko-Anwalt attackiert Urteil

Gericht
16.10.2025 17:41

Der gefallene Signa-Gründer René Benko gibt nicht auf: Sein Verteidiger Norbert Wess will laut Medienberichten gegen das Innsbrucker Urteil vom Mittwoch Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde anmelden. Gleichzeitig ist die zweite Krida-Anklage gegen Benko rechtskräftig geworden – der nächste Prozess könnte bereits im November stattfinden.

Nach dem ersten Prozess am Landesgericht Innsbruck, der am Mittwoch mit einer nicht rechtskräftigen zweijährigen Haftstrafe endete, zogen Benko und eine Mitangeklagte ihre Einsprüche gegen die zweite Krida-Anklage zurück. Dies bestätigten am Donnerstag neben Verteidiger Wess auch eine Sprecherin des Oberlandesgerichts sowie die Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck gegenüber dem „Kurier“.

Wess kämpft auf zwei Fronten
Während Wess das erste Urteil wohl mit Rechtsmitteln bekämpfen will, drängt Benko gleichzeitig auf ein schnelles zweites Verfahren. Benko habe „das Interesse, dass auch dieses zweite Verfahren zeitnah stattfindet“, begründete Wess den Rückzug der Einsprüche gegen die zweite Anklage. Nun steht die Anberaumung eines Prozesstermins durch das Landesgericht Innsbruck aus, die zeitnah erfolgen werde – er könnte noch im November über die Bühne gehen und nur für einen Tag angesetzt sein.

Die Karte zeigt die Standorte der Justiz-Ermittlungen gegen Rene Benko, Gründer der insolventen Signa-Immobiliengruppe, in Mitteleuropa. Ermittlungen laufen in Berlin, München, Wien, Vaduz und Trient. In Wien befand sich Benko in Untersuchungshaft. Der Prozess findet am 14. und 15. Oktober in Innsbruck statt. Quelle: APA.

WKStA-Vorgehen noch unklar
Wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nach der angekündigten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen das erste Urteil weiter vorgehen will, war nicht bekannt. Die Anklagebehörde habe zwar einen Vorhabensbericht an die Oberbehörden übermittelt, der Inhalt war jedoch noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

370.000 Euro Schaden: Bargeld und Luxus-Uhren im Tresor
Bei der zweiten Anklage geht es laut WKStA um einen Schaden in Höhe von insgesamt 370.000 Euro. Benko soll Vermögenswerte beiseitegeschafft und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge seiner Insolvenz als Einzelunternehmer geschmälert haben. Konkret dreht sich das Ganze um Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sowie zusätzlich elf hochpreisige Uhren und Manschettenknöpfe, Uhrenarmbänder und andere Gegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro.

Die Vermögenswerte sollen in einem Tresor im Haus von Angehörigen Benkos verborgen gewesen sein. Die Mitangeklagte soll dabei geholfen haben.

U-Haft in Innsbruck, Entscheidungen in Wien
Benko sitzt seit Jänner in Untersuchungshaft. Eine Woche vor seinem ersten Prozess in seiner Heimatstadt war er von der Justizanstalt Wien-Josefstadt in die Innsbrucker Justizanstalt gebracht worden. Etwaige U-Haft-Entscheidungen würden nach wie vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien obliegen, betonte die Innsbrucker Landesgerichtssprecherin Fink.

Erstes Urteil: Schuldig bei 300.000-Euro-Schenkung
Der frühere Immobilien-Jongleur und Signa-Gründer war am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu der Haftstrafe verurteilt worden. Während er in der Causa rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro freigesprochen wurde, wurde der 48-Jährige hinsichtlich einer 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter für schuldig befunden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Weder die WKStA noch die Verteidigung gaben unmittelbar nach der Urteilsverkündung eine Erklärung ab. Anwalt Wess hatte im Anschluss an den Prozess bereits davon gesprochen, dass es „eher wahrscheinlich“ sei, dass man gegen das Urteil hinsichtlich der 300.000-Euro-Schenkung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegen werde. 

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