„Wird jetzt schwierig“

Geplante Kahlenberg-Seilbahn doch UVP-pflichtig

Wien
30.09.2025 15:39

In der rechtlichen Auseinandersetzung rund um die geplante Seilbahn auf den Wiener Kahlenberg gibt es nun eine weitere Entscheidung: Für das Mega-Projekt ist zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Projektgegner jubeln bereits.

Von Heiligenstadt auf den Kahlenberg in nur 20 Minuten: Für 70 Millionen Euro will ein privates Unternehmen eine Seilbahn auf den Kahlenberg errichten – wir berichteten. Doch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat das Mega-Projekt vor knapp einem Jahr auf Eis gelegt. Es musste noch mal überprüft werden. Jetzt hat sich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) klar für eine Umweltverträglichkeitsprüfung-Pflicht für die Seilbahn ausgesprochen.

Ein Rendering der geplanten Seilbahn über der Donauinsel im Norden.
Ein Rendering der geplanten Seilbahn über der Donauinsel im Norden.(Bild: GenialTourismus- & Projektentwicklung GmbH.)

„Der VwGH hat unserem Mandanten in einem wegweisenden Erkenntnis Recht gegeben“, so Rechtsanwältin Fiona List-Faymann von der Kanzlei List. Weiters spricht sie von „einem wichtigen Meilenstein“. Der VwGH bestätigte die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, „dass Seilbahnen, die nicht ausschließlich innerhalb geschlossener Siedlungsgebiete liegen, sehr wohl auch unter die einschlägigen Bestimmungen des UVP-G 2000 fallen. Damit unterliegt auch das Projekt ,Seilbahn Kahlenberg‘ dem UVP-G 2000 - eine Einzelfallprüfung gemäß dem UVP-G 2000 ist somit zwingend durchzuführen“, heißt es dazu von List.

„Jetzt wird es sehr, sehr schwierig“
Die Projektgegner jubeln bereits. Damit sei die Realisierung nun in weite Ferne gerückt. „Jetzt wird es sehr, sehr schwierig. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung dauert Jahre und kostet sehr viel Geld“, sagt Hans Binder von der Bürgerinitiative „Schützt den Wienerwald – STOPP der Seilbahn auf den Kahlenberg“. Auch die Umweltorganisation „Alliance for Nature“ zeigt sich über die Entscheidung erfreut.

„Kommen der Umsetzung damit einen großen Schritt näher“
Der Projektbetreiber Hannes Dejaco, Geschäftsführer der Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH, zeigte sich in einer ersten Reaktion hingegen erfreut über die höchstgerichtliche Entscheidung: „Mit der heute erhaltenen Entscheidung hat sich der weitere Weg zur Umsetzung des Projekts gelichtet. Nun haben wir die benötigte Rechtssicherheit darüber, welche Schritte als Nächstes zu setzen sind.“ Der Umsetzung komme man damit einen großen Schritt näher. Die MA 22 (Umweltschutz) der Stadt Wien hat nun eine Einzelfallprüfung durchzuführen. In der Vergangenheit hat die Stadt immer wieder „fundamentale Bedenken“ gegen das Projekt geäußert.

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